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Sachwidrige Verwendung - PB S151-16 E Betriebs- Und Wartungsanleitung

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GRUNDLEGENDE HINWEISE
Die Hubarbeitsbühne darf unter folgenden Bedingungen nicht eingesetzt werden:
Wenn der Boden weich und instabil ist.
Wenn der zulässige Grenzwert der Bodenneigung überschritten wird.
Wenn die Windgeschwindigkeit den zulässigen Wert 12.5
Beaufort) überschreitet. (s. Beaufort-Skala und Windgeschwindigkeit)
Umgebungstemperatur für die Lagerung der Hubarbeitsbühne:
• Umgebungstemperatur für den Betrieb der Hubarbeitsbühne:
• Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden.
• Die Benutzung der Maschine in Bereichen, die keine ausreichende Belüftung
gewährleisten, ist nicht zulässig.
Die Maschine darf nicht während eines Gewitters (Blitzschlag) betrieben werden.
• Mit der Hubarbeitsbühne nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen fahren.
Die Maschine darf bei Dunkelheit nur betrieben werden, wenn sie mit Schein-
werfern ausgestattet ist.
• Der Einsatz der Maschine in der Nähe von starken elektromagnetischen Feldern
(Radar, Laufräder, Starkstrom) ist nicht zulässig.
• Die Durchführung von Arbeiten, die sich näher als 3 Meter von elektrisch aktiven
Freileitungen befinden, ist untersagt.
• Die Hubarbeitsbühne darf nicht als Kran eingesetzt werden.
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten

Sachwidrige Verwendung

G e f a h r
PB S151-16 E
m
/
(max. 6 nach
s
-5° bis +50°.
-5° bis +50°.
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