Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Jährliche Wartung - PB S151-16 E Betriebs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

WARTUNG UND INSTANDHALTUNG
Hubarbeitsbühne sind nach der ersten Inbetriebnahme in Abständen von längstens einem
Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen (gem. BGR 500 Teil 1 Kap. 2.10 Abschnitt 2.9.1
bzw. BGG 945 (5.4.1)).
Während des Betriebes sind Abweichungen vom Sicherheitsniveau, das bei der ersten In-
betriebnahme bestanden hat, möglich.
Der Betreiber hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit dieses Sicherheitsni-
veau erhalten bleibt.
Abweichungen können verursacht werden z.B. durch Verschleiß, Korrosion, Gewalteinwir-
kung, Veränderung der Umgebung, Änderung der Nutzungsart. Siehe auch Richtlinie
89/655/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Ar-
beit (in nationales Recht umgesetzt durch die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung –
AMBV).
Bei der wiederkehrenden Prüfung sind festgestellte Mängel entsprechend ihrer sicher-
heitstechnischen Bedeutung in einem angemessenen Zeitraum beseitigen zu lassen.
Die Hubarbeitsbühne ist für die Prüfung so vorzubereiten, erforderlichenfalls auch zu reini-
gen, dass die Prüfung ordnungsgemäß abgewickelt werden kann.
Die regelmäßige Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie er-
streckt sich auf:
den Zustand der Bauteile und Einrichtungen, auch auf die Feststellung, ob
Änderungen vorgenommen worden sind,
die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen,
die Vollständigkeit des Prüfbuches.
Ist hierdurch eine ausreichende Beurteilung nicht möglich, sind weitere Prüfungen vorzu-
nehmen, z.B. zerstörungsfreie Prüfungen von Material und von Schweißnähten. Falls er-
forderlich, muss eine Demontage erfolgen.
i
Für die jährliche Überprüfung Ihrer Maschine stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten
Jährliche Wartung
nächste
jährliche Sicherheitsprüfung
gem. BGR 500
Service - Nummer
0700 95009600
ARBEITSBÜHNEN
ARBEITSBÜHNEN
Service: 0700 95009600
PB S151-16 E
Seite 64

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis