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GRUNDLEGENDE HINWEISE
Nur geschulte Personen dürfen die Hubarbeitsbühne bedienen !
Warnung
NICHT AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND WEGEN FAHREN !
Warnung
Der Bediener der fahrbaren Hubarbeitsbühne muss:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• in die Bedienung des Gerätes vom Betreiber oder Hersteller eingewiesen worden
sein.
• den schriftlichen Auftrag zur Bedienung vom Betreiber besitzen.
• fachlich und gesundheitlich nachgewiesen haben, dass er in der Lage ist, die
Hubarbeitsbühne zu bedienen.
Arbeiten mehrere Personen auf einer Hubarbeitsbühne, so ist ein Aufsichtsführender zu
be-stimmen.
i
Benötigen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Unterweisung ?
– dann verwenden Sie bitte das beiliegende Faxformular !
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten

Benutzer

SCH22512204502HBF1A
Seite 11

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