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GRUNDLEGENDE HINWEISE
Nur geschulte Personen dürfen die Hubarbeitsbühne bedienen !
Warnung
NICHT AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN UND WEGEN FAHREN !
G e f a h r
Der Bediener der fahrbaren Hubarbeitsbühne muss:
• das 18. Lebensjahr vollendet haben.
• in die Bedienung des Gerätes vom Betreiber oder Hersteller eingewiesen worden
sein.
• den schriftlichen Auftrag zur Bedienung vom Betreiber besitzen.
• fachlich und gesundheitlich nachgewiesen haben, dass er in der Lage ist, die
Hubarbeitsbühne zu bedienen.
Arbeiten mehrere Personen auf einer Hubarbeitsbühne, so ist ein Aufsichtsführender zu
bestimmen.
Benötigen Sie für Ihre Mitarbeiter eine Unterweisung ?
i
– dann verwenden Sie bitte das beiliegende Faxformular !
Technische Verbesserungen / Änderungen vorbehalten

Benutzer

PB S171-12 E
Seite 11

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Diese Anleitung auch für:

Sb 17-1,2 e ii

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