Montage-, Inbetriebnahme- und Bedienungsanleitung PG-25
DKDHR
2.8 NOT-AUS-Schalter
Das Gerät wird innerhalb einer Anlage eingesetzt
und besitzt keine eigene Steuerung. Der
Betreiber hat dafür zu sorgen, dass NOT-AUS-
Schalter in Übereinstimmung mit den geltenden
2.9 Bedienpersonal
Das Gerät darf nur von autorisiertem,
ausgebildetem und unterwiesenem Personal
bedient und instand gehalten werden. Dieses
Personal muss eine spezielle Unterweisung über
auftretende Gefahren erhalten haben.
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr
übertragenen Aufgaben und die möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten
unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt
sowie über die notwendigen
Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen
belehrt wurde.
Als Fachpersonal gilt, wer aufgrund seiner
fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten
beurteilen und mögliche Gefahren erkennen
kann.
Liegen beim Personal nicht die notwendigen
Kenntnisse vor, ist es auszubilden.
Die Zuständigkeiten für die Bedienung und
Instandhaltung müssen klar festgelegt und
eingehalten werden, damit unter dem Aspekt
der Sicherheit keine unklare
Kompetenzverteilung besteht.
2.10 Verhalten im Gefahrenfall und bei
Unfällen
Im Gefahrenfall oder bei Unfällen ist das Gerät
durch sofortige Betätigung eines NOT-AUS-
Schalters abzuschalten.
Sicherheitseinrichtungen mit NOT-AUS-Funktion
sind nur in entsprechenden Notsituationen zu
betätigen.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht zum
normalen Abschalten des Gerätes verwendet
werden.
VI.GE.U1.03
© Danfoss 10/2010
Unfallverhütungsvorschriften installiert werden.
Das Bedienpersonal ist vom Betreiber
nachweislich über Lage und Funktionsweise der
NOT-AUS-Schalter zu informieren.
Das Gerät darf nur von Personen bedient und
instand gehalten werden, von denen zu
erwarten ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig
ausführen. Hierbei ist jede Arbeitsweise zu
unterlassen, welche die Sicherheit von Personen,
der Umwelt oder des Gerätes beeinträchtigt.
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol
oder die Reaktionsfähigkeit beeinflussenden
Medikamenten stehen, dürfen am und mit dem
Gerät keinerlei Arbeiten ausführen.
Bei der Personalauswahl müssen in Bezug auf
das Mindestalter die
Jugendarbeitsschutzvorschriften des jeweiligen
Landes und ggf. darauf gründende
berufsspezifische Vorschriften beachtet werden.
Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass keine
nicht autorisierten Personen am oder mit dem
Gerät arbeiten. Nichtautorisierte Personen, wie
Besucher etc., dürfen nicht mit dem Gerät in
Berührung kommen. Sie müssen einen
angemessenen Sicherheitsabstand einhalten.
Der Bediener ist verpflichtet, eintretende
Veränderungen am Gerät, welche die Sicherheit
beeinträchtigen, sofort dem Betreiber zu
melden.
Stets auf Unfälle oder Feuer vorbereitet sein!
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten,
Augenspülflasche, etc.) und Feuerlöscher in
greifbarer Nähe aufbewahren.
Das Personal muss mit der Handhabung und
dem Standort von Sicherheits-, Unfallmelde-,
Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen vertraut
sein. Hierdurch wird eine Abwehr von Gefahren
und bestmögliche Hilfe bei Unfällen
sichergestellt.
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