5 Einbauerklärung
gemäß der Richtlinie 2006/42/EG, Anhang II, Teil 1.B des Europäischen Parlaments und des Rates
über Maschinen.
Hersteller/
SCHUNK Electronic Solutions GmbH
Inverkehrbringer
Am Tannwald 17
D‐78112 St. Georgen
Hiermit erklären wir, dass die nachstehende unvollständige Maschine allen grundlegenden Si‐
cherheits‐ und Gesundheitsschutzanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen
Parlamentes und des Rates über Maschinen zum Zeitpunkt der Erklärung entspricht. Bei Verän‐
derungen am Produkt verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Produktbezeichnung
Ventilbox / PGN+ 64 / elektro‐pneumatisch
Ident.‐Nr.
0310092
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde,
dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen
der Richtlinie Maschinen (2006/42/EG) entspricht.
Angewandte harmonisierte Normen, insbesondere:
EN ISO 12100:2010
Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsät‐
ze – Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN 55016‐2‐1 2009‐12
Leitungsgeführte Störaussendung, Industriebereich
DIN EN 61000‐4‐5 2007‐06
Störfestigkeit gegen Stoßspannungen
DIN EN 61000‐6‐4 2007‐09
Störaussendung für Industriebereiche
DIN EN 61000‐4‐4 2010‐11
Störfestigkeit gegen schnelle transiente elektrische Störgrö‐
ßen / Burst
DIN EN 61000‐4‐6 2009‐12
Störfestigkeit gegen leitungsgeführte Störgrößen, induziert
durch hochfrequente Felder
Der Hersteller verpflichtet sich, die speziellen technischen Unterlagen zur unvollständigen Ma‐
schine einzelstaatlichen Stellen auf Verlangen zu übermitteln.
Die zur unvollständigen Maschine gehörenden speziellen technischen Unterlagen nach Anhang
VII, Teil B wurden erstellt.
Bevollmächtigter zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen:
Markus Ganter, Adresse: siehe Adresse des Herstellers
St. Georgen, Mai 2015
i.V. Matthias Heilmann; Leitung Entwicklung
6 Anlage zur Einbauerklärung gemäß 2006/42/EG, Anhang II, Nr.1B
Beschreibung der grundlegenden Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanforderungen gemäß
2006/42/EG, Anhang I, die zur Anwendung kommen und für den Umfang der unvollständigen Ma‐
schine erfüllt wurden.
Produktbezeichnung:
Ventilbox
Typenbezeichnung:
PGN+ 64
Ident‐Nummer:
0310092, 0310094
Durch den Systemintegrator für die Gesamtmaschine zu leisten
Für den Umfang der unvollständigen Maschine erfüllt
Nicht relevant
1.1
Allgemeines
1.1.1
Begriffsbestimmung
1.1.2
Grundsätze für die Integration der Sicherheit
1.1.3
Materialien und Produkte
1.1.4
Beleuchtung
1.1.5
Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung
1.1.6
Ergonomie
1.1.7
Bedienungsplätze
1.1.8
Sitze
1.2
Steuerungen und Befehlseinrichtungen
1.2.1
Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
1.2.2
Stellteile
1.2.3
Ingangsetzen
1.2.4
Stillsetzen
1.2.4.1
Normales Stillsetzen
1.2.4.2
Betriebsbedingtes Stillsetzen
1.2.4.3
Stillsetzen im Notfall
1.2.4.4
Gesamtheit von Maschinen
1.2.5
Wahl der Steuerungs‐ oder Betriebsarten
1.2.6
Störung der Energieversorgung
1.3
Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
1.3.1
Risiko des Verlusts der Standsicherheit
1.3.2
Bruchrisiko beim Betrieb
1.3.3
Risiken durch herabfallende oder herausgeschleuderte Gegenstän‐
de
1.3.4
Risiken durch Oberflächen, Kanten und Ecken
1.3.5
Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen
1.3.6
Risiken durch Änderung der Verwendungsbedingungen
1.3.7
Risiken durch bewegliche Teile
1.3.8
Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile
1.3.8.1
Bewegliche Teile der Kraftübertragung
1.3.8.2
Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind
1.3.9
Risiko unkontrollierter Bewegungen
1.4
Anforderungen an Schutzeinrichtungen
1.4.1
Allgemeine Anforderungen
1.4.2
Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen
1.4.2.1
Feststehende trennende Schutzeinrichtungen
1.4.2.2
Bewegliche trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung
1.4.2.3
Zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen
1.4.3
Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen
1.5
Risiken durch sonstige Gefährdungen
1.5.1
Elektrische Energieversorgung
1.5.2
Statische Elektrizität
1.5.3
Nichtelektrische Energieversorgung
1.5.4
Montagefehler
1.5.5
Extreme Temperaturen
1.5.6
Brand
1.5.7
Explosion
1.5.8
Lärm
1.5.9
Vibrationen
1.5.10
Strahlung
1.5.11
Strahlung von außen
1.5.12
Laserstrahlung
1.5.13
Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen
1.5.14
Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen
1.5.15
Ausrutsch‐, Stolper‐ und Sturzrisiko
1.5.16
Blitzschlag
X
1.6
Instandhaltung
X
1.6.1
Wartung der Maschine
X
1.6.2
Zugang zu den Bedienungsständen und den Eingriffspunkten für die
X
Instandhaltung
X
1.6.3
Trennung von den Energiequellen
X
1.6.4
Eingriffe des Bedienungspersonals
X
1.6.5
Reinigung innen liegender Maschinenteile
X
1.7
Informationen
1.7.1
Informationen und Warnhinweise an der Maschine
X
1.7.1.1
Informationen und Informationseinrichtungen
X
1.7.1.2
Warneinrichtungen
X
1.7.2
Warnung vor Restrisiken
X
1.7.3
Kennzeichnung der Maschinen
X
1.7.4
Betriebsanleitung
X
1.7.4.1
Allgemeine Grundsätze für die Abfassung der Betriebsanleitung
X
1.7.4.2
Inhalt der Betriebsanleitung
X
1.7.4.3
Verkaufsprospekte
X
Gliederung aus Anhang 1
X
2
Zusätzliche grundlegende Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanfor‐
derungen an bestimmte Maschinengattungen
X
2.1
Nahrungsmittelmaschinen und Maschinen für kosmetische oder
pharmazeutische Erzeugnisse
X
2.2
Handgehaltene und/ oder handgeführte tragbare Maschinen
X
2.2.2
Tragbare Befestigungsgeräte und andere Schussgeräte
X
2.3
Maschinen zur Bearbeitung von Holz und von Werkstoffen mit ähn‐
lichen physikalischen Eigenschaften
X
3
Zusätzliche grundlegende Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanfor‐
X
derungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweg‐
X
lichkeit von Maschinen ausgehen
X
4
Zusätzliche grundlegende Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanfor‐
X
derungen zur Ausschaltung der durch Hebevorgänge bedingten Ge‐
fährdungen
X
5
Zusätzliche grundlegende Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanfor‐
X
derungen an Maschinen, die zum Einsatz unter Tage bestimmt sind
6
Zusätzliche grundlegende Sicherheits‐ und Gesundheitsschutzanfor‐
X
derungen an Maschinen, von denen durch das Heben von Personen
X
bedingte Gefährdungen ausgehen
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X