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Multicard II Montage- und Betriebsanleitung Steckkarte Wichtige Informationen für: • den Monteur / • die Elektrofachkraft / • den Benutzer Bitte entsprechend weiterleiten! Diese Anleitung ist vom Benutzer aufzubewahren. Assembly and Operating Instructions Plugin Card Important information for: • Fitters / • Electricians / • Users Please forward accordingly! These instructions must be kept for future reference.
Montage- und Betriebsanleitung Einleitung Vielen Dank für den Kauf der Becker Steckkarte „Multicard II“. Die Steckkarte „Multicard II“ ist ein Qualitätsprodukt mit vielen Leistungsmerkmalen und Vorteilen. Beachten Sie bitte bei der Installation sowie bei der Einstellung der Geräte die vorliegende Betriebsanleitung.
Öffnen Sie den Gehäusedeckel der Torsteuerung. Auf dem Steckplatz „Steckkarte“ entfernen Sie, falls vorhanden, die Steck- karte „Totmann“ und bewahren diese sorgfältig auf. Entnehmen Sie die neue Steckkarte „Multicard II“ der Verpackung und stecken Sie diese entlang der Kunststoffführung in den Stecksockel.
Schaltleisten ohne Testung (ELLeiste): ............Bei elektrischen Leisten ist durch das selbstüberwachende Ruhestromprinzip keine Testung in den Endlagen notwendig. Es erfolgt aber max. 5cm über dem Boden, durch den Vorendschalter S7 (oranger Nocken) des Becker Aufsteckantriebes, die Funktionsabschaltung für die Wiederauffahrt.
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Druckbelastung des Tores auszusetzen. Schaltfunktionen des Relais „Rel1“ Der Funktionsschalter „FS1“ in der Torsteuerung muss in Stellung „A“ stehen, damit das Relais „Rel1“ von der Multicard II angesteuert werden kann. Die Einstellungen der Hoflichtfunktionen erfolgen durch die DIPSchalter 1.5 und 1.6: Wischimpuls 1 Sekunde ................
AUFSTOPAB umgesetzt, d.h. das Tor fährt beim ersten Tastbefehl in AUFRichtung. Der zweite Impuls stoppt das Tor, der dritte Impuls löst den ABBefehl aus. Bei Störung lässt die Multicard II nur die Bedienung in TotmannBetrieb zu (in ABRichtung bei Unterbrechung der Lichtschranke oder Ansprechen der Sicherheitsleiste, in AUFRichtung bei Überschrei- tung der Laufzeit).