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Garantie - Dimplex DZU 352 Montage- Und Gebrauchsanweisung

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GARANTIE

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Garantieurkunde für Hauswärmetechnik
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung
umschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufver-
trag mit dem Endabnehmer unberührt. Für die Geräte leisten wir Garantie gemäß nachste-
henden Bedingungen:
Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen Mängel am Gerät, die
nachweislich auf einem Material- und/oder Herstellungsfehler beruhen, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden. Bei gewerblichem Gebrauch innerhalb von 12 Monaten.
Zeigt sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung, wird vermutet, dass es sich um
einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
Dieses Gerät fällt nur dann unter diese Garantie, wenn es von einem Unternehmer in einem
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gekauft wurde, es bei Auftreten des Mangels in
Deutschland oder Österreich betrieben wird und Garantieleistungen auch in Deutschland oder
Österreich erbracht werden können.
Die Behebung der von uns als garantiepflichtig anerkannter Mängel geschieht dadurch, dass
die mangelhaften Teile unentgeltlich nach unserer Wahl instandgesetzt oder durch einwand-
freie Teile ersetzt werden. Durch Art oder Ort des Einsatzes des Gerätes bedingte außerge-
wöhnliche Kosten der Mängelbeseitigung werden nicht übernommen. Ausgebaute Teile, die
wir zurücknehmen, gehen in unser Eigentum über. Die Garantiezeit für Nachbesserungen und
Ersatzteile endet mit dem Ablauf der ursprünglichen Garantiezeit für das Gerät. Die Garantie
erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit
des Gerätes nur unwesentlich beeinträchtigen. Es ist jeweils der Original-Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum vorzulegen.
Eine Garantieleistung entfällt, wenn vom Endabnehmer oder einem Dritten die entsprechen-
den VDE-Vorschriften, die Bestimmungen der örtlichen Versorgungsunternehmen oder unsere
Montage- und Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind. Durch etwa seitens des
Endabnehmers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Arbeiten, wird
die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
Die Garantie erstreckt sich auf vom Lieferer bezogene Teile. Nicht vom Lieferer bezogene
Teile und Geräte-/ Anlagenmängel die auf nicht vom Lieferer bezogene Teile zurückzuführen
sind fallen nicht unter den Garantieanspruch.
Sofern der Mangel nicht beseitigt werden kann, oder die Nachbesserung von uns abgelehnt
oder unzumutbar verzögert wird, wird der Hersteller entweder kostenfreien Ersatz liefern
oder den Minderwert vergüten. Im Falle einer Ersatzlieferung, behalten wir uns die Geltend-
machung einer angemessenen Nutzunganrechnung, für die bisherigen Nutzungszeit, vor.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden sind soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist
ausgeschlossen.
gültig für Deutschland und Österreich
(Ausgabestand 01/2002)
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