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HINWEIS
Der Rollstuhl darf sich bei fest-
gestellten Bremsen nicht schie-
ben lassen.
WARNUNG
Bei Modellen ohne Trommel-
b r e m s e n ( B e g l e i t p e r s o n e n -
bremshebel) muss der Begleiter
physisch dazu in der Lage sein,
den Rollstuhl aus eigener Kraft
zu bremsen. Als Parkbremse
kann der Bremshebel arretiert
werden.
04 ROLLSTUHL BENUTZEN
4.8 Trommelbremsen für Begleitperson
(optional)
Optional können Trommelbremsen für die Be-
gleitperson als Ausstattung gewählt werden.
Durch Ziehen der Bremshebel an den Schiebe-
griffen nach oben kann der Rollstuhl kontrol-
liert abgebremst werden. Um den Rollstuhl zu
parken, können Sie die Bremshebel arretieren.
Ziehen Sie zum Feststellen der Trommelbrem-
sen beide Bremshebel gleichmäßig an (1).
Mit dem Rücken des Zeigefingers die
Sperrklinken nach unten drücken und einras-
ten lassen (2). Nun beide Bremshebel loslas-
sen. Die Trommelbremse ist nun auf Bremspo-
sition eingestellt.
Bei Zug an Bremshebeln nach oben löst sich
die Arretierung selbstständig und die Bremsen
sind wieder frei.
Der Begleiter hat somit die Möglichkeit, die
optionale Begleitbremse als Betriebs- und
Feststellbremse zu verwenden. Dies ist beson-
ders bei Strecken mit Gefälle von großem Vor-
teil. Die Fahrt kann dosiert abgebremst wer-
den, indem die Bremshebel, je nach Bedarf,
mehr oder weniger stark angezogen werden.
Zusätzlich können die optionalen Bedienhebel
von der Begleitperson auch als Parkbremse
verwendet werden. Als Parkbremse stehen an-
sonsten auch die Feststellbremsen zur Verfü-
gung.
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