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Elektronische Geräte entsprechend der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgerä-
te über die örtlichen Sammelstellen für Elektronik-Altgeräte entsorgen.
Entsprechend der EU- Richtlinie 2006/66/EG Artikel 20 Anhang II:
Batterien, am Ende ihrer Lebensdauer, getrennt vom allgemeinen Haushaltsmüll ent-
sorgen. Wenn ein Chemikaliensymbol unter dem links gezeigten Symbol aufgedruckt
ist, weist dieses darauf hin, dass die Batterien Schwermetalle in bestimmter Konzent-
ration enthalten. Diese werden wie folgt angegeben: Hg: Quecksilber (0,0005%), Cd:
Kadmium (0,002%), Pb: Blei (0,004%). Die Batterien sachgemäß bei einer Batterie-
sammelstelle oder im entsprechend markierten Sondermüll entsorgen.
Technisches Handbuch S-Serie | Version 06-2018 | 1000779
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