1.5 Gewährleistung
Die Anleitung enthält keine Aussagen zur
Gewährleistung. Diese entnehmen Sie
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingun-
gen auf www.skf.com/schmierung.
2. Schmierstoffe
2.1 Allgemeines
HINWEIS
Alle Produkte von SKF dürfen nur bestim-
mungsgemäß und entsprechend den Anga-
ben der Montageanleitung des Produktes
verwendet und eingesetzt werden.
Bestimmungsgemäße Verwendung ist der
Einsatz der Produkte zum Zwecke der Zent-
ralschmierung/ Schmierung von Lagern und
Reibstellen mit Schmierstoffen, unter
Beachtung der physikalischen Einsatzgren-
zen, die den jeweiligen Geräteunterlagen wie
z.B. Montageanleitung/ Betriebsanleitung
und den Produktbeschreibungen wie z.B.
technischen Zeichnungen und Katalogen zu
entnehmen sind.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass
gefährliche Stoffe und Stoffgemische gemäß
Anhang I Teil 2-5 der CLP-Verordnung (EG
1272/2008), die mit Gefahrenpiktogrammen
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GHS01-GHS06 und GHS08 gekennzeichnet
sind, nur nach Rücksprache und schriftlicher
Genehmigung durch SKF in SKF Zentral-
schmieranlagen und Komponenten einge-
füllt und mit ihnen gefördert und/oder ver-
teilt werden dürfen.
Alle von SKF hergestellten Produkte sind
nicht zugelassen für den Einsatz in Verbin-
dung mit Gasen, verlüssigten Gasen, unter
Druck gelösten Gasen, Dämpfen und denje-
nigen Flüssigkeiten, deren Dampfdruck bei
der zulässigen maximalen Temperatur um
mehr als 0,5 bar über dem normalen Atmo-
sphärendruck (1013 mbar) liegt.
Sollten andere Medien, die weder
Schmierstoff noch Gefahrstoff sind, geför-
dert werden müssen, ist dies nur nach Rück-
frage und schriftlicher Genehmigung durch
SKF gestattet.
Schmierstoffe sind aus Sicht von SKF ein
Konstruktionselement, das bei der Auswahl
von Komponenten und bei der Auslegung
der Zentralschmieranlagen unbedingt ein-
bezogen werden muss. Die Schmierstoffei-
genschaften der Schmierstoffe müssen
dabei unbedingt beachtet werden.