Weiterhin wurden folgende Richtlinien und (harmonisierte) Normen in den jeweils zutreffenden Bereichen angewandt:
2011/65/EG
RoHS II
2014/35/UE
Niederspannungsrichtlinie
Die unvollständige Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in welche die unvollstän-
dige Maschine integriert werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und aller weiteren anzuwendenden Richtli-
nien entspricht.
St Cyr-sur-Loire, den 15. Januar 2015
Guillaume Amilien
Manager R&D
SKF France
Lubrication Business Unit
Gérard Gaudin
Production unit manager
SKF France
Lubrication Business Unit
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