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Koppe Taris Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 5

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1.7 Schornsteinanschluss und Rauchrohr
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Diese
sind mit den örtlichen Vorschriften vertraut, so dass ein sachgemäßer Anschluss des Ofens am Schornstein gewährleistet ist.
Es wird empfohlen das Gerät mit einem Rauchrohr (Mindestdicke Stahlblech 2 mm), dessen Innendurchmesser 150 mm beträgt
inkl. Reinigungsdeckel und einer vertikalen Mindestlänge von 70 cm anzuschließen. Die horizontale Länge zum
Schornsteinanschluss darf i.d.R. dabei nicht länger als 1m sein und bei dieser Länge mit einer Steigung von mindestens 5 %
installiert werden. Abhängig von den jeweils örtlichen Gegebenheiten, ist vom installierenden Fachbetrieb in jedem Fall der
problemlose Rauchabzug vom Kaminofen in den Schornstein und der fach- bzw. sachgerechten Rauchrohr-Anschluss
sicherzustellen, sodass die Funktion des Gerätes durch die geschaffene Verbindung zum Schornstein nicht beeinträchtigt wird.
Achten Sie darauf, dass der Anschluss an den Schornstein und alle Verbindungsstücke an der Feuerstätte und dem Schornstein
passgenau, untereinander abgedichtet und fest verbunden sind. Das Rohr muss am Schornsteineingang gut abgedichtet werden
und darf nicht in den Hohlraum des Schornsteins hineinragen, da sonst der Rauchabzug behindert wird. Wir empfehlen hierbei die
Verwendung eines doppelten Wandfutters.
Im Umkreis von 20 cm zur Anschlussöffnung müssen alle brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Baustoffe auf und in der Wand
entfernt werden und durch nicht brennbare Materialien ersetzt werden.
1.8 Hinweis bei Schornsteinbrand:
Wird falscher oder zu feuchter Brennstoff verwendet, kann es aufgrund von Ablagerungen im Schornstein zu einem
Schornsteinbrand kommen.
Im Falle eines Schornsteinbrandes:
- Schließen Sie, falls möglich, alle Luftöffnungen an angeschlossenen Heizgeräten und alle Putztüren des Schornsteins.
- Alarmieren Sie über den Notruf die Feuerwehr und informieren Sie Ihren Schornsteinfeger
- Keinesfalls mit Wasser löschen! Brennbare Gegenstände vom Schornstein entfernen
1.9 Verbrennungsluftversorgung:
Prüfen Sie, ob der Raum, in dem der Ofen aufgestellt werden soll, ausreichend mit Frischluft versorgt wird.
Um eine einwandfreie Funktion Ihrer Feuerstätte gewährleisten zu können, ist eine ausreichende Menge an Verbrennungsluft aus
dem Aufstellungsraum notwendig. Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Vorkehrungen zur Verbrennungsluftversorgung
dürfen nicht verändert werden. Insbesondere muss sichergestellt bleiben, dass notwendige Verbrennungsluftleitungen während des
Betriebs der Feuerstätte offen sind.
Bitte beachten Sie immer, in Absprache mit ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die jeweils gültigen örtlichen
Vorschriften und Regeln.
Dunstabzugshauben bzw. Abzugventilatoren (bspw. Bad und WC), die sich zusammen mit Feuerstätten im selben oder
benachbarten Raum befinden oder im Raumluftverbund installiert sind, können die Funktion des Ofens negativ beeinträchtigen (bis
hin zum Rauchaustritt in den Wohnraum, trotz geschlossener Feuerraumtür) und dürfen somit keinesfalls gleichzeitig mit dem Ofen
betrieben werden. Bei abgedichteten Fenstern und Türen (bspw. in Verbindung mit Energie-Sparmaßnahmen) ist die
Frischluftzufuhr nicht mehr gewährleistet, wodurch das Zugverhalten des Kaminofens, Ihr Wohlbefinden und unter Umständen auch
Ihre Sicherheit beeinträchtigt wird.
Bei Ihrem Kaminofen besteht die Möglichkeit einer externen Verbrennungsluftversorgung.
Der
Verbrennungsluftanschluss-Stutzen
ist
an
der
Ofenrückseite
unten
mittig
eingebaut.
Zum
Anschluss
einer
Rohr/Schlauchverbindung ist die Geräterückwand zu demontieren. Hierzu die beiden Schrauben mit Innensechskant
herausschrauben, Rückwand an der Oberseite nach hinten klappen anheben und
nach hinten entfernen.
Der
Anschlussdurchmesser beträgt 10 cm. An diesem Stutzen kann bauseits eine dichte Luftzuführung durch eine Fachfirma
angeschlossen werden. Auch mit dichter Luftzuführung erfüllt das Gerät jedoch
nicht die Anforderungen eines
raumluftunabhängigen Betriebes.
In Kombination mit raumlufttechnischen Anlagen wie kontrollierte Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzug o.ä. ist in Deutschland
§4 der Feuerungsverordnung (FeuVo) maßgeblich.
Für den Anschluss darf nur ein glattes Rohr mit einem Mindestdurchmesser von 100 mm verwendet werden. Darüber hinaus ist die
Leitung fachgerecht zu planen, mit einer Absperrklappe in Ofennähe zu versehen und gegen Schwitzwasser zu isolieren. Die
Luftleitung darf nicht länger als 4- 4,5 m lang sein und nicht mehr als 2 Bögen aufweisen.
1.10 Temperaturempfindliche Materialien
Bei brennbaren Böden wie Holz, Teppich usw. muss eine entsprechende Bodenplatte verwendet werden. (Lesen Sie auch bitte das
Kapitel 2: SICHERHEIT).
WICHTIG:
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische
oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
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