4
Justierung der Fadenabschneid-Einrichtung -900/81
.06
4
Ruhestellung des Rollenhebels / Radiale Stellung der Steuerkurve
.06.01
Regel
1. In Fadenhebelstellung o.T. (Handradposition 60°) soll die Steuerkurve 1 den Rollenhe-
bel 5 gerade in seine Grundstellung gebracht haben.
2. Im Ruhezustand der Fadenschneid-Einrichtung soll zwischen Rollenhebel 5 und Steu-
erkurve 1 ein Abstand von 0,1 mm bestehen.
Fig. 4 - 17
● Steuerkurve 1 ( Schrauben 2 ) entsprechend der Regel 1 einstellen.
● Schraube 3 ( Mutter 4 ) entsprechend der Regel 2 einstellen.
4
0,1 mm
5
Justierung
3
1
2
87