ACHTUNG (Fortsetzung)
Beim Transport von befestigten scharfen gefährlichen Gegenständen im
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vergrößerten Gepäckraum, der durch das Vorklappen der Rücksitzlehne ent-
steht, ist unbedingt auf die Gewährleistung der Sicherheit der auf dem restli-
chen hinteren Sitz beförderten Person zu achten
Ist der hintere Sitz neben dem vorgeklappten Sitz besetzt, ist mit maximaler
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Vorsicht auf die Gewährleistung der Sicherheit zu achten, z. B. indem das zu
transportierende Ladegut so platziert wird, dass ein Zurückklappen des Sitzes
bei einem Aufprall von hinten verhindert wird.
Nie mit geöffneter oder angelehnter Gepäckraumklappe fahren, da Abgase
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in den Innenraum gelangen können - Vergiftungsgefahr!
Auf keinen Fall die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht
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des Fahrzeugs überschreiten - Unfallgefahr!
Niemals Personen im Gepäckraum mitnehmen!
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VORSICHT
Darauf achten, dass beförderte Gegenstände mit scharfen Kanten Folgendes
nicht beschädigen:
Heizfäden in der Heckscheibe;
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Fäden der in die Heckscheibe integrierten Antenne;
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Fäden der in die hinteren Seitenscheiben integrierten Antenne (Combi).
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Hinweis
Den Reifenfülldruck muss der Beladung angepasst werden
Fahrzeuge der Klasse N1
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Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und
Sicherheitshinweise
auf Seite 75.
Bei Fahrzeugen der Klasse N1, die nicht mit einem Schutzgitter ausgestattet sind,
ist zur Befestigung der Ladung ein Verzurrset, das der Norm EN 12195 (1 - 4) ent-
spricht, zu verwenden.
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Bedienung
» Seite
147.
» Seite
195.
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Befestigungselemente
Abb. 63 Gepäckraum: Verzurrösen und Befestigungselemente / Verzurrö-
sen und Befestigungselemente Combi
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Lesen und beachten Sie zuerst die einleitenden Informationen und
Sicherheitshinweise
auf Seite 75.
Im Gepäckraum befinden sich folgende Befestigungselemente
Verzurrösen zur Befestigung von Gepäckstücken und Befestigungsnetzen.
A
Befestigungselemente nur zur Befestigung von Befestigungsnetzen.
B
VORSICHT
Die maximal zulässige Belastung der Verzurrösen beträgt 3,5 kN (350 kg).
» Abb.
63.
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