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Skoda Superb 2012 Betriebsanleitung Seite 192

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Bei Arbeiten an der Fahrzeugbatterie und an der elektrischen Anlage können Ver-
letzungen, Verbrühungen, Unfall- und Brandgefahren entstehen. Deshalb müs-
sen die nachfolgend aufgeführten Warnhinweise und die allgemein gültigen Si-
cherheitsregeln unbedingt beachtet werden.
ACHTUNG
Die Batteriesäure ist stark ätzend, sie ist daher äußerst sorgfältig zu behan-
deln. Beim Umgang mit der Fahrzeugbatterie Schutzhandschuhe, Augen- und
Hautschutz tragen. Ätzende Dämpfe in der Luft reizen die Atemwege und füh-
ren zu Bindehaut- und Atemwegentzündungen. Sie ätzt Zahnschmelz. Nach
Hautkontakt entstehen tiefe und lange heilende Wunden. Wiederholter Kon-
takt mit verdünnten Säuren verursacht Hauterkrankungen (Entzündungen,
Geschwüre, Hautrisse). Bei Berührung mit Wasser verdünnen sich die Säuren
unter erheblicher Wärmeentwicklung.
Die Fahrzeugbatterie nicht kippen, denn es kann Batteriesäure aus den Bat-
terie-Entgasungsöffnungen herauslaufen. Augen durch Schutzbrille oder
Schutzschild schützen! Es besteht Erblindungsgefahr! Bei Augenkontakt mit
Batteriesäure sofort das betreffende Auge einige Minuten lang mit klarem
Wasser spülen. Danach unverzüglich einen Arzt aufsuchen.
Säurespritzer auf der Haut oder Kleidung mit Seifenlauge möglichst bald
neutralisieren und danach mit viel Wasser nachspülen. Bei verschluckter Säu-
re sofort den Arzt aufsuchen.
Kinder von der Fahrzeugbatterie fernhalten.
Beim Laden der Fahrzeugbatterie wird Wasserstoff freigesetzt und es ent-
steht ein hochexplosives Knallgasgemisch. Eine Explosion kann auch durch
Funken beim Abklemmen oder Lösen der Kabelstecker bei eingeschalteter
Zündung verursacht werden.
Durch Überbrücken der Batteriepole (z. B. durch Metallgegenstände, Leitun-
gen) entsteht ein Kurzschluss. Eventuelle Folgen bei Kurzschluss: Verschmel-
zungen von Bleistegen, Explosion und Batteriebrand, Säurespritzer.
Umgang mit offenem Feuer und Licht, Rauchen und Tätigkeiten, bei denen
Funken entstehen, sind verboten. Funkenbildung beim Umgang mit Kabeln
und elektrischen Geräten vermeiden. Bei starken Funken droht Verletzungs-
gefahr.
Vor allen Arbeiten an der elektrischen Anlage den Motor abstellen, die Zün-
dung sowie alle elektrischen Verbraucher ausschalten und den Minuspol (-)
der Batterie abklemmen. Wenn man Glühlampen wechseln möchte, reicht es,
die jeweilige Leuchte auszuschalten.
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Betriebshinweise
ACHTUNG (Fortsetzung)
Niemals eine gefrorene oder aufgetaute Fahrzeugbatterie aufladen - Explo-
sions- und Verätzungsgefahr! Eine gefrorene Fahrzeugbatterie austauschen.
Die Starthilfe niemals bei Fahrzeugbatterien mit zu niedrigem Säurestand
verwenden - Explosions- und Verätzungsgefahr.
Niemals eine beschädigte Fahrzeugbatterie verwenden - Explosionsgefahr!
Eine beschädigte Fahrzeugbatterie umgehend erneuern.
VORSICHT
Die Fahrzeugbatterie darf nur bei ausgeschalteter Zündung abgeklemmt wer-
den, da die elektrische Anlage (elektronische Bauteile) des Fahrzeugs sonst be-
schädigt werden kann. Beim Abklemmen der Batterie vom Bordnetz zuerst den
Minuspol (-) der Batterie abklemmen. Erst danach den Pluspol (+) abklemmen.
Beim Anklemmen der Batterie an das Bordnetz zuerst den Pluspol (+) der Batte-
rie anklemmen. Erst danach den Minuspol (-) anklemmen. Die Anschlusskabel dür-
fen keinesfalls vertauscht werden - Kabelbrandgefahr.
Darauf achten, dass die Batteriesäure nicht mit der Karosserie in Berührung
kommt - Gefahr von Lackschäden.
Um die Fahrzeugbatterie vor UV-Strahlen zu schützen, Batterie nicht dem di-
rekten Tageslicht aussetzen.
Wird das Fahrzeug für länger als 3-4 Wochen nicht benutzt, kann die Fahrzeug-
batterie entladen sein. Dies wird dadurch verursacht, dass einige Geräte auch im
Ruhezustand Strom verbrauchen (z. B. Steuergeräte). Das Batterieentladung kann
verhindert werden, indem der Minuspol der Batterie abgeklemmt oder die Batte-
rie durchgehend mit sehr geringem Ladestrom aufgeladen wird.
Wird das Fahrzeug oft im Kurzstreckenverkehr verwendet, lädt sich die Fahr-
zeugbatterie nicht ausreichend auf und kann entladen werden.
Umwelthinweis
Eine ausgesonderte Fahrzeugbatterie ist ein umweltschädlicher Sonderabfall.
Deshalb muss diese im Einklang mit den nationalen gesetzlichen Bestimmungen
entsorgt werden.
Hinweis
Fahrzeugbatterien, die älter als 5 Jahre sind, sollte man ersetzen lassen.
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