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Julabo MA Betriebsanleitung Seite 13

Bier-forciertestwärme- /kältethermostat
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Nach der Verordnung 517/2014 werden dem Betreiber einer solchen Anlage folgende Pflichten
übertragen:
• Der Betreiber stellt sicher, dass die Einrichtung regelmäßig auf Undichtigkeiten kontrolliert wird.
• Die Intervalle richten sich nach dem CO
Kältemittelfüllmenge und Art des Kältemittels. Das CO
Typenschild zu entnehmen.
• Der Betreiber ist verpflichtet, Instandhaltung, Reparatur, Wartung, Außerbetriebnahme,
Rückgewinnung und Recycling durch zertifiziertes, von JULABO autorisiertes Personal
durchführen zu lassen.
• Es gilt die Dokumentationspflicht. Der Betreiber muss Aufzeichnungen führen und diese
mindestens fünf Jahre aufbewahren. Die Aufzeichnungen sind auf Anfrage der zuständigen
Behörde zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen sind dem Verordnungstext zu entnehmen.
-Äquivalent der Anlage. Dieses ergibt sich aus
2
-Äquivalent Ihrer Anlage ist dem
2
ME
13

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