Allgemeine Vorschriften
Einsatzbereich
Die Maschinen ausschließlich nur zum Reinigen mit Hochdruckstrahl und Reinigungs-
mittel oder zum Reinigen mit Hochdruckstrahl ohne Reinigungsmittel verwenden.
Prüfungen
Die Maschine ist nach den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler" bei Bedarf, jedoch
mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen darauf zu prüfen, ob ein sicherer
Betrieb weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Prüfung. sind schriftlich fest-
zuhalten. Formlose Aufzeichnungen genügen. Prüfprotokolle auf den Seiten 49 - 51.
Gewerbliche Hochdruckreiniger müssen alle 12 Monate
von einem Sachkundigen überprüft werden!
Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgerüstet, daß bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausge-
schlossen sind. Die Bedienungsperson ist auf die Verletzungsgefahr durch heiße
Maschinenteile und den Hochdruckstrahl hinzuweisen. Die "Richtlinien für
Flüssigkeitsstrahler" sind einzuhalten. (Siehe auch Seite 8 und 9).
Ölwechsel:
Ölablaßschraube
(Ansicht des Gerätes von unten)
Ölleckage: Bei Ölaustritt sofort den nächsten Kunden-
dienst (Händler) aufsuchen. (Umweltschäden, Getriebe-
schaden) Bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperatur-
schwankungen ist Kondenswasserbildung möglich;
nimmt das Öl eine graue oder weißliche Farbe an, muß
das Öl sofort gewechselt werden.
1. Ölwechsel nach ca. 50 Betriebs-
stunden. Danach ist ein Ölwechsel aller
1.000 Betriebsstunden oder jährlich er-
forderlich. Zum Ölwechsel öffnen Sie über
einer Auffangwanne die Ölablaßschraube
an der Unterseite des Gerätes. Das Öl
muß in einem Behälter aufgefangen und
anschließend vorschriftsmäßig entsorgt
werden. Neues Öl: 1,0 l - Motorenöl
10/W-60 SAE Halbsynthetiköl
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