Zu Ihrer Sicherheit
Sicherheitsvorschriften
Explosionsgefahr!
Scheinbar harmlose Stoffe in geschlossenen Behältern können durch Erhitzung
Überdruck aufbauen.
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Behälter mit brennbaren oder explosiven Flüssigkeiten aus dem Arbeitsbereich entfernen!
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Keine explosiven Flüssigkeiten, Stäube oder Gase durch das Schweißen oder Schneiden
erhitzen!
Feuergefahr!
Durch die beim Schweißen entstehenden hohen Temperaturen, sprühenden Funken,
glühenden Teile und heißen Schlacken können sich Flammen bilden.
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Auf Brandherde im Arbeitsbereich achten!
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Keine leicht entzündbaren Gegenstände, wie z. B. Zündhölzer oder Feuerzeuge mitführen.
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Geeignete Löschgeräte im Arbeitsbereich zur Verfügung halten!
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Rückstände brennbarer Stoffe vom Werkstück vor Schweißbeginn gründlich entfernen.
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Geschweißte Werkstücke erst nach dem Abkühlen weiterverarbeiten. Nicht in Verbindung
mit entflammbarem Material bringen!
Rauch und Gase!
Rauch und Gase können zu Atemnot und Vergiftungen führen! Weiterhin können sich
Lösungsmitteldämpfe (chlorierter Kohlenwasserstoff) durch die ultraviolette Strahlung
des Lichtbogens in giftiges Phosgen umwandeln!
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Für ausreichend Frischluft sorgen!
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Lösungsmitteldämpfe vom Strahlungsbereich des Lichtbogens fernhalten!
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Ggf. geeigneten Atemschutz tragen!
Lärmbelastung!
Lärm über 70 dBA kann dauerhafte Schädigung des Gehörs verursachen!
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Geeigneten Gehörschutz tragen!
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Im Arbeitsbereich befindliche Personen müssen geeigneten Gehörschutz tragen!
Pflichten des Betreibers!
Zum Betrieb des Gerätes sind die jeweiligen nationalen Richtlinien und Gesetze einzuhalten!
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Nationale Umsetzung der Rahmenrichtlinie (89/391/EWG) über die Durchführung von
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
bei der Arbeit sowie die dazugehörigen Einzelrichtlinien.
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Insbesondere die Richtlinie (89/655/EWG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
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Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung des jeweiligen Landes.
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Errichten und Betreiben des Gerätes entsprechend IEC 60974-9.
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Den Anwender in regelmäßigen Abständen zum sicherheitsbewussten Arbeiten anhalten.
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Regelmäßige Prüfung des Gerätes nach IEC 60974-4.
Die Herstellergarantie erlischt bei Geräteschäden durch Fremdkomponenten!
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Ausschließlich Systemkomponenten und Optionen (Stromquellen, Schweißbrenner,
Elektrodenhalter, Fernsteller, Ersatz- und Verschleißteile, etc.) aus unserem Lieferprogramm
verwenden!
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Zubehörkomponente nur bei ausgeschalteter Stromquelle an Anschlussbuchse einstecken
und verriegeln!
Anforderungen für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz
Hochleistungs-Geräte können durch den Strom, den sie aus dem Versorgungsnetz ziehen, die
Netzqualität beeinflussen. Für einige Gerätetypen können daher Anschlussbeschränkungen oder
Anforderungen an die maximal mögliche Leitungsimpedanz oder die erforderliche minimale
Versorgungskapazität an der Schnittstelle zum öffentlichen Netz (gemeinsamer Kopplungspunkt
PCC) gelten, wobei auch hierzu auf die technischen Daten der Geräte hingewiesen wird. In
diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Betreibers oder des Anwenders des Gerätes, ggf.
nach Konsultation mit dem Betreiber des Versorgungsnetzes sicherzustellen, dass das Gerät
angeschlossen werden kann.
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WARNUNG
VORSICHT
099-005404-EW500
16.01.2017