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Hp Software-Nutzungsbedingungen - HP x2100 Bedienungsanleitung

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Bestimmungen und Gewährleistungsinformationen
HP Softwaregewährleistung
60

HP Software-Nutzungsbedingungen

Ihr HP Produkt enthält vorinstallierte Software.
BITTE LESEN SIE DIE FOLGENDEN SOFTWARE-NUTZUNGS- UND
GEWÄHRLEISTUNGS-BEDINGUNGEN VOR DEM EINSATZ DER
SOFTWARE SORGFÄLTIG DURCH. DAS RECHT ZUR NUTZUNG
DER SOFTWARE WIRD IHNEN NUR ÜBERTRAGEN, WENN SIE DEN
NACHFOLGENDEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZUSTIMMEN.
DURCH DEN EINSATZ DER SOFTWARE ERKLÄREN SIE SICH MIT
DIESEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN. FALLS SIE MIT DEN
NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SEIN SOLL-
TEN, MÜSSEN SIE ENTWEDER DIE SOFTWARE VON IHRER FEST-
PLATTE LÖSCHEN UND DIE MASTER-DISKETTEN VERNICHTEN
ODER PRODUKT UND SOFTWARE KOMPLETT GEGEN EINE
VOLLE ERSTATTUNG DES KAUFPREISES ZURÜCKGEBEN. WENN
SIE DIE KONFIGURATION FORTSETZEN, BEDEUTET DIES, DASS
SIE DIE NUTZUNGSBEDINGUNGEN ANERKENNEN.
WENN IM FOLGENDEN NICHTS ANDERES ANGEGEBEN IST, GEL-
TEN DIESE HP SOFTWARE-NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR
SÄMTLICHE PROGRAMME, DIE IHNEN, DEM KUNDEN, ALS TEIL
DES HP PRODUKTS ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN. DIESE
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ERSETZEN DIE SOFTWARE-NUT-
ZUNGSBEDINGUNGEN VON ANDEREN HERSTELLERN, DIE SIE
ALS HARDCOPY ODER SOFTCOPY MIT IHREM NEUEN PRODUKT
ERHALTEN ODER ONLINE FINDEN.
Für die Betriebssystem-Software und Anwendungs-Software von Micro-
soft gilt das Microsoft License Agreement, das in der Microsoft-Dokumen-
tation enthalten ist oder beim Starten von Microsoft Softwareprodukten
angezeigt wird. Für Software und Betriebssysteme anderer Hersteller
gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Hersteller. Die folgenden
Nutzungsbedingungen gelten für die Benutzung der HP Software:
NUTZUNG. Die Software darf lediglich auf einem HP Produkt genutzt
werden. Der Kunde darf die Software nicht über ein Netzwerk oder
andere Mittel auf mehr als einem HP Produkt einsetzen. Es ist nicht
gestattet, die Software zu zerlegen, zu dekompilieren oder eine Rücküber-
setzung vorzunehmen, es sei denn, dies ist durch den Gesetzgeber aus-
drücklich gestattet.
Anhang A

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