Solange der Patient sich auf der Stuhlwaage befindet, sind die Bremsen an den
Rädern unbedingt festzustellen.
Weder beim Aufsteigen noch beim Verlassen der Stuhlwaage auf die Fussstützen
stehen!
Die Stuhlwaage darf nicht für den Transport von Personen verwendet werden!
13
MCC-M-BA-d-1616