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Abgasführung; Auslegung Der Abgasanlage - Viessmann Vitoplex 100 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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2.6 Abgasführung
Abgasanlagen
Anforderungen an Abgasanlagen sind in
der Muster Feuerungsverordnung, die
den jeweiligen Landesbauordnungen und
Feuerungsverordnungen der einzelnen
Bundesländer zugrunde liegt, aufgeführt.
Darin wird gefordert:
H Abgasanlagen müssen nach lichtem
Querschnitt und Höhe, soweit erforder
lich auch nach Wärmedurchlasswider
stand und innerer Oberfläche, so
bemessen sein, dass die Abgase bei
allen bestimmungsgemäßen Betriebs
zuständen ins Freie abgeführt werden
und gegenüber Räumen kein gefährli
cher Überdruck auftreten kann.
H Die Abgase von Feuerstätten für flüs
sige und gasförmige Brennstoffe kön
nen in Schornsteine oder Abgasleitun
gen eingeleitet werden.
H Abgasleitungen an Gebäuden müssen
von Fenstern einen Abstand von min
destens 20 cm haben.

Auslegung der Abgasanlage

Die Bestimmung der Querschnitte der
Abgasanlage ist Grundlage und Voraus
setzung für die einwandfreie Funktion
jeder Abgasanlage.
Mit den nachfolgenden Querschnittsdia
grammen kann der Querschnitt der
Abgasanlage in Abhängigkeit von Nenn
Wärmeleistung und wirksamer Höhe der
Abgasanlage bestimmt werden.
Bei der Berechnung der Querschnittsdia
gramme wurde die EN 13384 berücksich
tigt.
Ihnen liegen folgende Ausgangswerte
zugrunde:
Schornstein Diagramme
Bei der Anwendung der Diagramme auf
der nächsten Seite prüfen, ob die Voraus
setzungen der Berechnung bezüglich
Abgastemperatur, Länge des Verbin
dungsstücks und Widerstandsbeiwert
eingehalten sind. Bei stärkeren Abwei
chungen werden von den technischen
Abteilungen der Hersteller von Abgasan
lagen auf das jeweilige Projekt abge
stimmte Querschnittsberechnungen
erstellt.
VITOPLEX/VITOROND/VITOMAX
H Die Mündungen von Schornsteinen und
Abgasleitungen (siehe Abb.) müssen
den First um mindestens 40 cm über
ragen oder von der Dachfläche min
destens 1 m entfernt sein.
Dachaufbauten und Öffnungen zu
Räumen um mindestens 1 m überra
gen, soweit deren Abstand zu den
Schornsteinen und Abgasleitungen
weniger als 1,5 m beträgt.
ungeschützte Bauteile aus brennbaren
Baustoffen, ausgenommen Bedachun
gen, um mindestens 1 m überragen
oder von ihnen mindestens 1,5 m
entfernt sein.
Abweichend hiervon können weiter
gehende Anforderungen gestellt wer
den, wenn Gefahren oder unzumut
bare Belastungen zu befürchten sind.
H Bei Feuerungsanlagen mit einer Feue
rungswärmeleistung von 1 Megawatt
oder mehr hat die Höhe der Austrittsöff
nung für die Abgase die höchste Kante
des Dachfirstes um mindestens 3 Meter
zu überragen und mindestens 10 Meter
über Flur zu liegen.
H Abgastemperatur am Kesselende 140
bis 190 ºC und Umgebungslufttempera
tur + 15 ºC. Höhere Abgastemperaturen
verbessern den Förderdruck im allge
meinen nur geringfügig.
H Wirksame Höhe der Abgasanlage gleich
Höhendifferenz zwischen Kesselab
gangsstutzen und Mündung.
H Länge des Verbindungsstücks max. ¼
der wirksamen Höhe der Abgasanlage,
jedoch nicht mehr als 7 m.
Gleicher Querschnitt von Verbindungs
stück und Abgasanlage.
2.6 Abgasführung
Wir empfehlen eine Beratung durch den
zuständigen Bezirksschornsteinfeger
meister.
x
1,5 m
wenn
x
1,5 m
dann
a 1,0 m
Bei Anlagen mit Feuerungswärmeleistung
> 20 MW ist eine Bestimmung nach TA−
Luft, sowie ein Emissionsgutachten not
wendig. Emissionsgutachten werden vom
TÜV und anderen zugelassenen Institutio
nen angefertigt.
H Widerstandsbeiwert Sz für Umlenkung,
Einführung, Form und Geschwindig
keitsänderungen gleich 2,2 (Diagramme
nach Schiedel) bzw. 2,5 (Diagramme
nach Plewa).
H Der Widerstandsbeiwert Sz = 2,2 deckt
z.B. die Verluste eines Verbindungs
stücks mit einer Einführung unter 10º
und zwei Bögen von 90º und eine evtl.
erforderliche Geschwindigkeitserhö
hung bei besonders großem Kessel
abgangsstutzen.
H Es wird empfohlen, die Abgase unter
45º in die Abgasanlage einzuleiten.
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