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Kapitel 2: Sicherheit; Bestimmungsgemäße Verwendung; Allgemeines - Hobby Siesta Bedienungshandbuch

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2. Sicherheit

Kapitel 2: Sicherheit

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Reisemobil ist als mobile Reiseunterkunft für den privaten,
nicht gewerblichen Gebrauch konzipiert. Eine Verwendung als
dauerhafter Wohnsitz ist nicht vorgesehen. Des Weiteren dürfen
nicht mehr als die vorgesehene Personenanzahl in dem Fahrzeug
übernachten. Im öffentlichen Straßenverkehr darf das Fahrzeug
nur gemäß der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung verwendet werden.
Das Reisemobil darf nicht für den gewerblichen Transport von
Personen/Tieren und/oder Gütern eingesetzt werden. Im Stra-
ßenverkehr ist das Reisemobil ausschließlich für die Mitnahme
von persönlicher Ausrüstung bestimmt. Dabei ist das Transpor-
tieren ungesicherter Lasten und/oder Packstücke unzulässig.
Jede mitreisende Person muss sich während der Fahrt auf
einem mit Sicherheitsgurt ausgestattetem Sitzplatz befinden
und angeschnallt sein. Die Anzahl der mitreisenden Personen
darf die Anzahl der Sitzplätze, die mit einem Sicherheitsgurt
ausgestattet sind, nicht übersteigen.
Es ist zu beachten, dass das technisch zulässige Gesamtge-
wicht des Reisemobils und die zulässige(n) Achslast(en) je Achse
nicht überschritten werden.
Jede andersartige als die hier beschriebene Verwendung des
Reisemobils ist untersagt und gilt als nicht bestimmungsgemäß.

2.2 Allgemeines

• Das Reisemobil ist im Straßenverkehr nur mit gültiger Fahr-
erlaubnisklasse zu führen.
• Für die Einbaugeräte (Kühlschrank, Heizung, Kocher usw.)
sowie für das Basisfahrzeug sind die jeweiligen Betriebs-
anleitungen sowie Bedienungsanleitungen unbedingt zu
beachten.
• Wenn Zubehör oder Sonderwunschausstattungen angebaut
werden, können sich die Abmessungen, das Gewicht und
das Fahrverhalten des Reisemobils ändern. Bei nachträg-
lichem Anbau ist Zubehör teilweise eintragungspflichtig.
• Ausschließlich Reifen und Felgen verwenden, die für Ihr
Reisemobil zugelassen sind. Angaben über die Reifen- bzw.
Felgengröße entnehmen Sie bitte den Zulassungsdoku-
menten oder dem Kapitel 14.4.
Am und im Fahrzeug sind Warn- und Hinweisaufkleber
angebracht. Diese dienen Ihrer Sicherheit und dürfen nicht
entfernt werden.

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