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Allgemeines bei Gasbetrieb
•
Bei der Installation einer Gasfeuerungsanlage sind
Vorschriften und Richtlinien zu beachten (z.B. DVGW-
TRGI '86/'96; DIN 4756).
•
Das für die Errichtung und die Änderung von Gas-
anlagen verantwortliche Vertragsinstallationsunterneh-
men (VIU) hat vor Beginn seiner Arbeit dem Gasversor-
gungsunternehmen (GVU) über Art und Umfang der ge-
planten Anlage und der vorgesehenen Baumaßnahme
Mitteilung zu machen. Das VIU hat sich beim GVU zu
vergewissern, dass die ausreichende Versorgung der
Anlage mit Gas sichergestellt ist.
•
Einrichtungs-, Änderungs- und Unterhaltungsarbeiten
an Gasanlagen in Gebäuden und Grundstücken dürfen
außer durch das GVU nur von Installationsunternehmen
ausgeführt werden, die eine entsprechende Zulassung
durch das GVU haben.
•
Die Leitungsanlagen müssen, entsprechend der vorge-
sehenen Druckstufe, einer Vor- und Hauptprüfung, bzw.
der kombinierten Belastungsprobe und Dichtheitsprü-
fung unterzogen sein (siehe z.B. TRGI'86/'96, Ab-
schnitt 7).
•
Das inerte Gas muss aus der Leitung verdrängt sein,
die Leitung muss vollständig entlüftet sein.
Sicherheits-Maßnahmen bei Gasgeruch
•
Offenes Feuer und Funkenbildung (z.B. Ein- und Aus-
schalten von Licht und Elektrogeräten, einschließlich
Mobiltelefonen) verhindern.
•
Fenster und Türen öffnen.
•
Gasabsperrhahn schließen.
•
Hausbewohner warnen und Gebäude verlassen.
•
Heizungsfachfirma/Vertragsinstallationsunternehmen
evtl. Gasversorgungsunternehmen von außerhalb des
Gebäudes benachrichtigen.
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Gaseigenschaften
Lassen Sie sich vom Gasversorgungsunternehmen
angeben:
•
Gasart
•
Heizwert im Normzustand in MJ/m
•
max. CO
-Gehalt des Abgases
2
•
Gasanschlußdruck
Rohrgewinde-Verbindungen
•
Es dürfen nur Dichtungsmaterialien verwendet werden,
die DVGW-geprüft und zugelassen sind. Jeweilige
Verarbeitungshinweise beachten!
Dichtheitsprüfung
•
Siehe Kap. 4.9
Gasartumstellung
•
Bei einer Umstellung auf eine andere Gasart ist eine
neue Einregulierung erforderlich.
Gasarmaturen
•
Reihenfolge und Fließrichtung beachten. Zur Sicher-
stellung störungsfreier Startbedingungen, ist der Ab-
stand zwischen Brenner und DMV-Ventil so gering wie
möglich zu halten.
Thermische Absperreinrichtung TAE
•
Falls gefordert, muss die thermische Absperreinrich-
tung vor dem Kugelhahn installiert werden.
3
3
bzw. kWh/m