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Grundlegende Hinweise - Weishaupt Rgl70/2-A Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

Grundlegende Hinweise

1
Diese Montage- und Betriebsanleitung
ist fester Bestandteil des Geräts und muss ständig am
Einsatzort aufbewahrt werden.
wird ergänzt durch die Montage- und Betriebsanleitung
Feuerungsmanager W-FM.
wendet sich ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal.
enthält die wichtigsten Hinweise für eine sicherheits-
gerechte Montage, Inbetriebnahme und Wartung des
Geräts.
ist von allen Personen zu beachten, die am Gerät
arbeiten.
Symbol- und Hinweiserklärung
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung schwere gesundheits-
schädliche Auswirkungen, bis hin zu lebens-
gefährlichen Verletzungen zur Folge haben
GEFAHR
kann.
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung zu lebensgefährlichen
Stromschlägen führen kann.
GEFAHR
Dieses Symbol kennzeichnet Hinweise deren
Nichtbeachtung eine Beschädigung oder Zer-
störung des Gerätes oder Umweltschäden zur
Folge haben kann.
ACHTUNG
Dieses Symbol kennzeichnet Handlungen,
die Sie durchführen sollen.
1.
Eine Handlungsabfolge mit mehreren
2.
Schritten ist durchnummeriert.
3.
Dieses Symbol fordert Sie zu einer Prüfung
auf.
Dieses Symbol kennzeichnet Aufzählungen.
Hinweis auf detaillierte Informationen
Abkürzungen
Tab.
Tabelle
Kap.
Kapitel
4
Übergabe und Bedienungsanweisung
Der Lieferant der Feuerungsanlage übergibt dem Betrei-
ber der Anlage spätestens mit Abschluß der Montagear-
beiten die Bedienungsanweisung mit dem Hinweis, diese
im Aufstellungsraum des Wärmeerzeugers aufzubewah-
ren. Auf der Bedienungsanweisung ist die Anschrift und
die Rufnummer der nächsten Kundendienststelle einzutra-
gen. Der Betreiber muss darauf hingewiesen werden, dass
die Anlage mindestens -einmal im Jahr- durch einen Beauf-
tragten der Erstellerfirma oder durch einen anderen Fach-
kundigen überprüft werden soll. Um eine regelmäßige
Überprüfung sicherzustellen, empfiehlt -weishaupt- einen
Wartungsvertrag.
Der Lieferant soll den Betreiber spätestens anlässlich der
Übergabe mit der Bedienung der Anlage vertraut machen
und ihn darüber unterrichten, wann und gegebenenfalls
welche weiteren Abnahmen vor dem Betrieb der Anlage
noch erforderlich sind.
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen-
und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine
oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen
sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Geräts
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen,
Bedienen und Warten des Geräts
Betreiben des Geräts bei defekten Sicherheits-Einrich-
tungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutz-
vorrichtungen
Nichtbeachten der Hinweise in der Montage- und
Betriebsanleitung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen am Gerät
Einbau von Zusatzkomponenten, die nicht gemeinsam
mit dem Gerät geprüft worden sind
Eigenmächtiges Verändern des Geräts (z.B. Antriebs-
verhältnisse: Leistung und Drehzahl)
Veränderung des Brennraums durch Brennraum-
einsätze, die die konstruktiv festgelegte Ausbildung
der Flamme verhindern
Mangelhafte Überwachung von Geräteteilen, die einem
Verschleiß unterliegen
Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
Höhere Gewalt
Schäden, die durch Weiterbenutzung trotz Auftreten
eines Mangels entstanden sind
Nicht geeignete Brennstoffe
Mängel in den Versorgungsleitungen
Keine Verwendung von -weishaupt- Orginalteilen

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