Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Grundlegende Hinweise (Allgemeines); Bestimmungsgemäße Verwendung; Sachwidrige Verwendung; Gewährleistung - KERN pej Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für pej:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

3.

Grundlegende Hinweise (Allgemeines)

3.1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Die von Ihnen erworbene Waage dient zum Bestimmen des Wägewertes von Wäge-
gut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage" vorgesehen, d.h. das Wä-
gegut wird manuell, vorsichtig und mittig auf die Wägeplatte aufgebracht. Nach Er-
reichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.

3.2. Sachwidrige Verwendung

Waage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vom
Wägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhande-
ne „Stabilitätskompensation" falsche Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel:
Langsames Herausfliesen von Flüssigkeiten aus einem auf der Waage befindlichen
Behälter.)
Keine Dauerlast auf der Wägeplatte belassen. Diese kann das Messwerk beschädi-
gen.
Stöße und Überlastungen der Waage über die angegebene Höchstlast (Max), ab-
züglich einer eventuell bereits vorhandenen Taralast, unbedingt vermeiden. Die
Waage könnte hierdurch beschädigt werden.
Waage niemals in explosionsgefährdeten Räumen betreiben. Die Serienausführung
ist nicht Ex-geschützt.
Die Waage darf nicht konstruktiv verändert werden. Dies kann zu falschen Wägeer-
gebnissen, sicherheitstechnischen Mängeln sowie der Zerstörung der Waage führen.
Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden. Abwei-
chende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlich freizugeben.
Das Öffnen des Gerätes darf nur von geschulten Servicetechnikern nach KERN
-Vorgaben durchgeführt werden.
Vor dem Öffnen das Gerät vom Netz trennen !
Garantie erlischt beim Öffnen des Gerätes.
Das Wägesystem PES/PEJ darf nicht in explosions- oder explosivstoff-
gefährdeten Bereichen eingesetzt werden.
3.3. Gewährleistung
Gewährleistung erlischt bei
• Nichtbeachten unserer Vorgaben in der Betriebsanleitung
• Verwendung außerhalb der beschriebenen Anwendungen
• Veränderung oder öffnen des Gerätes
• mechanische Beschädigung, und Beschädigung durch Medien, Flüssigkeiten,
• natürlichem Verschleiß und Abnützung
• nicht sachgemäße Aufstellung oder elektrische Installation
• Überlastung des Messwerkes
PES/PEJ-BA-d-1617
11

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis