12.1 Wartung
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12. Wartung und Pflege
Wartungsintervalle
Für den Caravan und die enthaltenen Installationen bestehen fest-
gelegte Wartungsintervalle.
Für Wartungsintervalle gilt
• Die erste Wartung 12 Monate nach der Erstzulassung bei einem
HOBBY-Fachhändler durchführen lassen.
• Alle weiteren Wartungen einmal jährlich bei einem HOBBY-
Fachhändler durchführen lassen.
• Die Wartung aller Einbaugeräte entsprechend den in den je-
weiligen Betriebsanleitungen angegebenen Wartungsintervallen
durchführen.
HOBBY gewährt eine 5-Jahresgarantie auf Dichtigkeit des
Caravans gemäß der Garantiebedingungen.
Hierzu ist das Fahrzeug alle 12 Monate dem HOBBY-
Vertragshändler zum kostenpflichtigen Dichtigkeitscheck
vorzuführen.
Die kostenpflichtige Prüfung der Gasanlage ist alle zwei
Jahre von einem Flüssiggas-Sachkundigen zu wieder-
holen. Diese Prüfung ist auf der Prüfbescheinigung nach
DVGW G 607 und EN 1949 zu bestätigen. Verantwortlich
für die termingemäße Veranlassung der Überprüfung ist
der Betreiber.
Sicherheitsgasregler und Schläuche nach spätestens
10 Jahren ersetzen!
Hochdruck-Gasschläuche müssen bereits nach 5 Jah-
ren getauscht werden.
Aus Sicherheitsgründen müssen die Ersatzteile für ein
Gerät den Angaben des Geräteherstellers entsprechen
und sind von diesem oder einem von ihm bevollmäch-
tigten Vertreter einzubauen.
Hobby empfiehlt, vor einem Besuch des Servicepartners diesen zu
kontaktieren und sich zu erkundigen, ob die benötigten Kapazitäten
(z.B. ausreichende Hebebühne) vorhanden sind, um etwaige Miss-
verständnisse zu vermeiden.