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| Leichtgewichtrollstuhl
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Beim Überwinden von Hindernissen (Stufen etc.) ist eine Begleit-
person hinzuzuziehen. Verwenden Sie die Ankipphilfe (siehe Roll-
stuhlüberblick), um den Rollstuhl entsprechend anzukippen.
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Beim Ein- oder Aussteigen in bzw. aus dem Rollstuhl sind beide
Feststellbremsen anzuziehen.
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Achten Sie auf eine ausreichende Profiltiefe der Bereifung.
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Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
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Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls muss für
anderen Verkehrsteilnehmer stets sichtbar sein.
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Die Feststellbremse darf nicht zum Abbremsen der Fahrt benutzt
werden.
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Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen Gefäll-
strecken unter Verwendung der Greifreifen erhitzen sich Finger und
Handflächen. Achtung Verbrennungsgefahr!
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Wir empfehlen, für Fahrten im Außenbereich Lederhandschuhe zu
verwenden. Diese erhöhen die Griffigkeit und schützen gleichzeitig
Ihre Finger und Handflächen vor Schmutz und Verletzungen.
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Beachten Sie, dass sich Polsterteile, die direkter Sonneneinstrah-
lung ausgesetzt sind, aufheizen und bei Berührung Hautverlet-
zungen verursachen können. Decken Sie daher diese Teile ab oder
schützen Sie den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung.
Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett bitte stets beachten:
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beide Feststellbremsen anziehen.
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Seitenteil der Ein-/Ausstiegsseite nach hinten abschwenken.
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die Fußplatten (beim Einssteigen/Aussteigen) hochklappen, nach
innen/außen schwenken, ggf. abbauen.
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Leichtgewichtrollstuhl |
2. Indikation / Kontraindikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
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Lähmung
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Gliedmaßenverlust
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Gliedmaßendefekt/-deformation
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Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
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Sonstige Erkrankungen
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
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Wahrnehmungsstörungen
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Starken Gleichgewichtsstörungen
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Gliedmaßenverlust an beiden Armen
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Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
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Sitzunfähigkeit
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Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
3. Zweckbestimmung
Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den Trans-
port von gehbehinderten Menschen gemäß oben genannter Indikatio-
nen hergestellt.
Wichtig! Eine Gewährleistung kann von uns nur
übernommen werden, wenn das Produkt unter den
vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 14.08.2013
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