12.2.1 Erläuterungen zum Schaltplan
Druckseitig kann der Gebläse-Hydraulikmotor (Fig.
12.2/1) an ein einfach- oder an ein doppeltwirken-
des Steuerventil (Fig. 12.2/8) angeschlossen wer-
den.
Sicherheitshinweise nach Kap. 3.6.4
beachten!
Damit der Gebläse-Hydraulikmotor nicht beschä-
digt wird, darf der Öldruck im Rücklauf (Fig. 12.2/6)
10 bar nicht überschreiten. Rücklauf deshalb nicht
am Steuerventil (Fig. 12.2/8) anschließen, sondern
an einem drucklosen Rücklauf mit großer Steck-
kupplung (Fig. 12.2/11)! Sollte es erforderlich sein,
eine neue Rücklaufleitung zu installieren, nur Roh-
re DN16, z.B. Ø20 x 2,0 mm verwenden und kurze
Rücklaufwege wählen.
Das Hydrauliköl muß an einer beliebigen Stelle
durch einen Ölfilter (Fig. 12.2/7) geleitet werden.
Das zurücklaufende Hydrauliköl darf nicht durch
Steuerventile geleitet werden, da der Öldruck da-
durch den zulässigen Maximaldruck von 10 bar
übersteigt.
Das Rückschlagventil (Fig. 12.2/4) ermöglicht das
Nachlaufen des Gebläses, sobald das Steuerventil
(Fig. 12.2/8) geschlossen wird.
Das Hydrauliköl darf sich nicht zu stark erwärmen.
Große Ölfördermengen in Verbindung mit kleinen
Öltanks fördern die schnelle Erwärmung des Hy-
drauliköles. Das Fassungsvermögen des Öltanks
(Fig. 12.2/9) sollte mindestens die doppelte Ölför-
dermenge beinhalten. Bei zu starker Erwärmung
wird der Einbau eines Ölkühlers im Schlepper
durch eine Fachwerkstatt erforderlich.
Schmutzpartikel können den Gebläse-Hydraulik-
motor (Fig. 12.2/1) und das Druckbegrenzungs-
ventil (Fig. 12.2/3) beschädigen. Deshalb müssen
die Kupplungssteile beim Anschließen des Geblä-
se-Hydraulikmotors an die Schlepperhydraulik sau-
ber sein, um Verunreinigungen des Hydrauliköles
durch Schmutzpartikel zu vermeiden.
Ist es erforderlich, neben dem Gebläse-Hydraulik-
motor noch einen weiteren Hydraulikmotor anzu-
treiben, müssen beide Motoren parallel geschaltet
werden. Bei der Reihenschaltung beider Motoren
wird der zulässige Öldruck von 10 bar hinter dem
Fig. 12.3
12 - 3
1
16t051
AD-P B 123-2 10.98