Planungshinweise
2
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Lüftungsgeräte vom Typ Fox Multi sind für die Be- und Entlüftung von einzelnen oder wenigen Räumen in
Wohnungen oder wohnungsähnlichen Gebäudeteilen (Büro, Wohnheim...) konzipiert. Die Auslegungsanforderungen
der DIN 1946-6 sind zu beachten. Als grober Anhaltspunkt für die Einstellung der Luftmengen gilt: WC, Schlafen 20 m³/h
sowie Küche, Bad, Wohnen 40 m³/h.
Durch das Gerät sollte ein ca. 0,5-facher Luftwechsel sichergestellt werden (Bsp: 32 m² bellüftete Fläche x 2,5 m
Raumhöhe x 0,5 = 40 m³ Luftmenge pro Stunde).
2.2
Hinweis zum Montageort/Position
Die Lüftungsgeräte sind zur Montage an einer massiven Wand/Decke vorgesehen. Bei den Geräten mit der Kennung
EC HR 15 und EC HL 16 führen Außen- und Fortluft direkt nach hinten. Die Geräte müssen daher an einer Außenwand
aufgehängt werden. Die maximale Wandstärke (Fertigwand) beträgt 500 mm (Verlängerung optional). Im Gerät
entstehendes Kondensat kann bei Wandinstallation nahe der Außenwand nach hinten bzw. seitlich in der
Fortluftleitung nach außen geführt werden (Gefälle erforderlich) und dort abtropfen. Wenn kein Gefälle sichergestellt
werden kann und bei Deckeninstallation, wird das Kondensat an eine Abwasserleitung angeschlossen. Dazu wird
bauseits der Kondensatschlauch durch das EPP nach außen geführt und abgedichtet. Wenn das Kondensat an der
Außenwand abtropft kann es gelegentlich zur Bildung von Eiszapfen kommen. Das Gerät darf daher nicht über
Haustüren, Fenstern etc. platziert werden.
Feuerstätten: Das Gerät kann so eingestellt werden, dass mehr Abluft aus dem Raum gesaugt, als Zuluft zugeführt wird.
Dadurch sowie durch starke Verschmutzung des Zuluftfilters und im Falle eines Ventilatordefekts kann das
Lüftungsgerät genauso wie Dunstabzugshauben, Zentralstaubsauger oder Ablufttrockner einen Unterdruck im Gebäude
erzeugen, der die Abfuhr von Abgasen aus Feuerstätten behindern kann. In ungünstigen Fällen kann so Kohlenmonoxid
in den Raum gesaugt und lebensgefährlich werden. Geeignete Sicherheitsmaßnahmen sind deshalb im Vorfeld
zwingend mit dem Schornsteinfeger abzustimmen.
Schutzbereiche
Für Bad- und Duschräume sind die Schutzbereiche gemäß DIN VDE 0100 einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte
an eine Elektrofachkraft.
Lüftungsgeräte müssen so platziert sein, dass ...
•
bei Geräten mit Abluft über die Blende mind. 10 cm Abstand zur Decke eingehalten werden.
•
bei Geräten mit Zuluft über die Blende mind. 20 cm Abstand zum Boden eingehalten werden.
•
ausreichend Platz für die Wartung vorhanden ist.
•
die Zuluft nicht direkt auf ruhende Personen gerichtet ist (nicht über Couch, Bett, Sitzplatz).
•
die Montagewand massiv (keine Geräuschübertragung) und für die Befestigung tragfähig ist.
eine möglichst geringe Schallemission an schutzbedürftige Bereiche (Wohnen, Schlafen...) entsteht.
•
Zu- und Abluft über die Blende der Luftstrom zum / vom Raum nicht gestört wird (Vorhang, Möbel...).
•
bei Leitungsverbindungen diese möglichst kurz gehalten werden können.
•
Ungeeignete Aufstellorte
Betreiben Sie die Lüftungsgeräte nicht:
•
in explosionsgefährdeten Bereichen.
•
in Nassbereichen (elektr. Sicherheit, Funktionsstörungen).
•
in Bereichen, in denen die Umgebungstemperaturen unter 7 °C sinken können.
•
in Bereichen mit stark staubhaltiger bzw. aggressiver Luft (Funktionsstörungen).
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