Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster Pioneer - Independence Pioneer Betriebshandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

independence
gliders for real pilots
www.independence-world.com
18. Nachprüfanweisung für das Gleitsegelmuster Pioneer
Achtung: Die Firma Fly market GmbH & Co. KG haftet nicht für Fehler der
verantwortlichen Person (bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese
arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes
immer Fly market GmbH & Co. KG kontaktieren, oder gegebenfalls das Gerät zur
Überprüfung direkt zu uns schicken.
18.1. Gegenstand der Prüfung
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt werden,
die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001 besteht auch die
gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom
Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende personelle
Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem Fall das Gerät nur vom
Halter geflogen werden eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte ist dann ausgeschlossen!!! Bei jeder
Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück
aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder
Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen werden. Es
muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person
durchgeführt werden.
18.2. Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tandem Gleitschirmen alle 12 Monate, alle
anders genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder nach 300 Betriebsstunden.
18.3. Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten
Gleitsegel:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte
Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung
durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt werden und für
Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von Gleitschirmen und
Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In einem
Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
18

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis