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Nachprüfanweisung Für Das Gleitsegelmuster T-Fighter; Gegenstand Der Prüfung; Nachprüfungsintervalle; Personelle Voraussetzungen Für Die Nachprüfung - Independence Tragwerk T-fighter 26 Betriebshandbuch

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14. Nachprüfanweisung für das Gleitsegelmuster T-fighter 26
Achtung: Die Firma Fly market GmbH & Co. KG haftet nicht für Fehler der
verantwortlichen Person (bzw. Checkbetrieb), die den Check ausführt. Diese
arbeitet immer auf eigene Verantwortung!
Bei Zweifel an der Durchführung der Checks oder Lufttüchtigkeit des Gerätes
immer Fly market GmbH & Co. KG kontaktieren, oder gegebenfalls das Gerät zur
Überprüfung direkt zu uns schicken.
14.1. Gegenstand der Prüfung
Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
!
Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt werden,
!
die die nachstehenden personellen Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001 besteht auch die
gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen kann. Diese Möglichkeit wird vom
Hersteller ausdrücklich nicht empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende personelle
Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem darf in diesem Fall das Gerät nur vom Halter
geflogen werden eine Nutzung des Gleitsegels durch Dritte ist dann ausgeschlossen!!! Bei jeder
Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist verpflichtet, immer das letzte Schriftstück
aufzubewahren, sowie dem Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder
Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll einzutragen.
Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät nicht weiter geflogen werden. Es
!
muss dann eine Instandsetzung durch den Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person
durchgeführt werden.
14.2. Nachprüfungsintervalle
Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich genutzten Tragwerken alle 12 Monate oder 100
Betriebsstunden, alle anders genutzten Tragwerke alle 24 Monate oder nach 100 Betriebsstunden.
14.3. Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich persönlich und einsitzig genutzten
Tragwerken:
Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel oder gleichwertige anerkannte
!
Lizenz.
Eine ausreichende typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs.
!
Hinweis: Wurde ein Tragewerk ausschließlich für die persönliche Nutzung nachgeprüft, dann ist dessen
Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Tragwerken, die von Dritten genutzt werden und für
Doppelsitzer:
Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
!
Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung von Gleitschirmen und
!
Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In einem
Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im Betrieb des Herstellers oder
!
Importeurs
Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
!
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Tragwerk t-fighter

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