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Independence Pioneer Betriebshandbuch Seite 22

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gliders for real pilots
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18.6. Prüfmittel
Für die einzelnen Prüfung zu verwendende Prüfmittel müssen mindestens dem technischen Standard der
nachstehend genannten Geräte entsprechen:
-
Luftdurchlässigkeitsmessgerät: JDC
-
Längenmessgerät: Maßband aus Stahl
-
Festigkeitsmessgerät für Leinen: elektronische Messung mit Maximalwertspeicher, Abtastrate > 5
Messungen/Sekunde
-
Festigkeitsmessgerät für Kappe: Bettsometer, B.M.A. GB 2270768
Alle Messgeräte müssen in regelmäßigen Abständen gemäß den jeweiligen Herstellerangaben kalibriert und
gewartet werden.
18.7. Dokumentation
Alle Prüfergebnisse sowie alle Angaben des Schirmes (Typ, Größe, Seriennummer, Baujahr) müssen im
Nachprüfprotokoll vermerkt werden.
Reparatur- und Korrekturarbeiten werden ebenfalls auf dem Nachprüfprotokoll vermerkt.
Der Gesamtzustand des Gerätes wird entsprechend der anzukreuzenden Möglichkeiten des
Nachprüfprotokolls angegeben. In dem Gesamtzustand fließen alle ermittelten Werte wie Festigkeiten,
Porosität, etc ein.
Bei einem negativen Prüfergebnis ist mit dem Hersteller Kontakt aufzunehmen um die weitere
Verfahrensweise abzustimmen ( z. B. Einsendung des Gerätes an den Hersteller zur Reparatur).
Außergewöhnliche Mängel sind dem Hersteller sofort zu melden!
Die Nachprüfung wird am Gerät neben der Zulassungsplakette / Typenkennblatt mit dem entsprechenden
Nachprüfstempel vermerkt. Dieser Nachprüfstempel ist vollständig auszufüllen mit dem Zeitpunkt der
nächsten Nachprüfung, Ort, Datum, Unterschrift und Prüfername.
Sämtliche Nachprüfunterlagen (Nachprüfprotokoll und Vermessungsprotokoll) sind in 3-facher
Ausfertigung zu erstellen. Jeweils eine Ausfertigung erhält der Gerätehalter, Prüfer und Hersteller (die
Ausfertigung muss zeitnah übermittelt werden). Die Aufbewahrungsfrist der Nachprüfunterlagen beträgt
6 Jahre.
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