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Reinigung Und Desinfektion Des Gerätes; Wartung Und Sicherheitstechnische Kontrollen; Gerätebuch - Braun Stimuplex HNS 12 Gebrauchsanweisung

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digt oder beeinträchtigt werden. Das Gerät muss zur ordnungsgemäßen Reinigung und Funktionsprü-
fung zum Hersteller zurückgeschickt werden.
5.5 Reinigung und Desinfektion des Gerätes
Zur Reinigung und Desinfektion (Wischdesinfektion) des Stimuplex® HNS 12 und aller Zubehörteile
(z. B. Elektrodenkabel) ist stets ein feuchter, weicher Lappen zu verwenden. Zur Reinigung wird Wasser
oder Seifenwasser empfohlen. Wasser und Seifenlauge sind dafür besonders geeignet. Achten Sie dar-
auf, dass keine Feuchtigkeit in das Gerät eindringt.
Nur Wischdesinfektion durchführen, keine Sprühdesinfektion! Kondensation vermeiden!
Zur Desinfektion (Wischdesinfektion) können Meliseptol®, Ethylalkohol oder handelsübliche metha-
nolfreie Desinfektionsmittel auf Basis von Ethylalkohol (Drehscheibe zur Zeit nicht 100 % beständig) ver-
wendet werden.
Achtung!
Folgende Mittel dürfen nicht verwendet werden: Trichlorethylen, Aceton, Butanon, Benzol, Methanol
oder Nitroverdünnung, 2-Propanol sowie andere organische Lösungsmittel, Säuren und Laugen. Jod
oder Farbstoffe enthaltende Desinfektionsmittel verursachen Verfärbungen des Gehäuses und sollten
daher nicht angewandt werden.

5.6 Wartung und Sicherheitstechnische Kontrollen

Überprüfen Sie Gerät und Zubehör vor jedem Einsatz auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Ein feh-
lerhaftes Gerät darf nicht verwendet werden. Reparaturen an elektromedizinischen Geräten dürfen
nur vom Hersteller oder durch eine von ihm ausdrücklich ermächtigte Stelle durchgeführt werden.
Dem Reparaturauftrag ist eine detallierte Fehlerbeschreibung beizufügen. Für dieses technische Gerät
ist keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben.
Der Stimuplex® HNS-12 ist ein Medizinprodukt gem. Anlage I der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
(MPBetreibV), für das der Hersteller keine sicherheitstechnischen Kontrollen (§ 6 MPBetreibV) vorge-
schrieben hat.
5.7 Gerätebuch
1. Für medizinisch-technische Geräte gemäß Anlage 1 der MPBetreibV (Medizinprodukte-
Betreiberverordnung) hat der Betreiber ein Gerätebuch zu führen.
2. In das Gerätebuch sind einzutragen:
2.1 Bezeichnung und sonstige Angaben zur Identifikation des Gerätes
2.2 Beleg über Funktionsprüfung und Einweisung nach § 5 Abs. 1 MPBetreibV
2.3 Name des, nach § 5 Abs. 1 Nr. 2, Beauftragten, Zeitpunkt der Einweisung sowie Namen der
eingewiesenen Personen.
2.4 Fristen und Datum der Durchführung sowie das Ergebnis von vorgeschriebenen sicherheits-
und messtechnischen Kontrollen und Datum von Instandhaltungen sowie der Name der ver-
antwortlichen Person oder Firma, die diese Maßnahme durchgeführt hat.
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