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Bestimmungsgemäße Verwendung; Trinkwasserverordnung; Entsorgung Konzept 2 Virtus Nach Ende Seiner Nutzungszeit - TGA Konzept 2-II Virtus Gebrauchsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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1.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
1.5

Trinkwasserverordnung

1.6
Entsorgung Konzept 2 VIRTUS nach Ende seiner Nutzungs-
zeit
Konzept 2-II Virtus
Sicherheitshinweise
Die Behandlungseinheit "KONZEPT 2 II VIRTUS
schließlich zur intraoralen Patientenbehandlung bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als
nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma TGA
GmbH nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
das Beachten aller Hinweise aus der Gebrauchsanwei-
sung,
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten,
regelmäßige Reinigung und Desinfektion der verschie-
denen Komponenten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der Trink-
wasserverordnung Aufgabe des Betreibers ist.
Die Normen DIN EN 1717 / DIN 1988-4 zum Schutz des
Trinkwassers fordern einen freien Auslauf als Sicherungsein-
richtung, um den Rückfluss von (verunreinigtem) Brauchwas-
ser in das Wasserleitungsnetz zu verhindern.
Die Firma TGA GmbH bietet ein System des Herstellers Me-
tasys an, das diese Sicherungseinrichtung in Verbindung mit
einer Brauchwasserentkeimung beinhaltet.
Die EU-Richtlinie 2002/96/EG - WEEE (Waste Electric and
Electronic Equipment) vom 27. Januar 2003 und deren aktu-
elle Umsetzung in nationales Recht legen fest, dass Dental-
produkte dieser o.g. Richtlinie unterliegen und innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes einer speziellen Entsorgung
zugeführt werden müssen.
Fragen zur sachgerechten Entsorgung des Produktes richten
Sie bitte an TGA GmbH oder den dentalen Fachhandel.
Kapitel 1
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" ist aus-
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