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ABB REC 670 Handbuch Seite 131

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1MRK511189-UDE B
12.5.8.2
12.5.8.3
12.5.8.4
REC 670
Handbuch für Installation und Inbetriebnahme
Einstellungen verifizieren durch sekundäre Einspeisung
1.
Fehlerbedingung vorgeben, einschließlich Start des BFP, mit einem Strom
unter dem eingestellten IP>.
2.
Fehler wiederholen und Strom in Schritten bis zur Auslösung erhöhen.
3.
Ergebnis der Messung vergleichen mit eingestelltem IP>.
4.
AC und StartEingangssignale trennen.
Hinweis: Wenn "No I> check" oder "Retrip off" eingestellt sind, kann zur
Überprüfung des konfigurierten Wertes nur Backup Trip eingesetzt werden
IP>.
Prüfung des Reststrom (EF) Ansprechwertes "IN>" eingestellt
unter "IP>"
Die Prüfung des niedrig eingestellten IN> Stromlevels ist am besten unter
FunciontMode= Current und BuTripMode= "1 out of 4".
Vorgehensweise
1.
Fehlerbedingung vorgeben, einschließlich Start des BFP, mit einem Strom
unter dem eingestellten IN>.
2.
Fehler wiederholen und Strom in Schritten bis zur Auslösung erhöhen.
3.
Ergebnis der Messung vergleichen mit eingestelltem IN>.
4.
AC und StartEingangssignale trennen.
Überprüfung der Auslösewiederholungs- und Reserveauslösezeiten
Die eingestellten Zeiten können in Verbindung mit der Überprüfung der obigen
Ansprechwerte überprüft werden. Wählen Sie die entsprechende Funktion und des
Auslösemodus, wie z.B. FunctMode= Strom und AusWiederholung = I> Prüfung.
Vorgehensweise
1.
Fehlerbedingung vorgeben, einschließlich Start von BFP, deutlich oberhalb
des eingestellten Stromwerts. Zeit von "Start of BFP" messen.
2.
Überprüfung von Auswiederholung t1 und der Reserveauslösezeiten t2 und t3
In zutreffenden Fällen können auch Backup Trip für
Multiphasenstart "t2MPh" und Backup Trip 2, "t2 + t3" überprüft werden.
Zur Überprüfung von "t2MPh" wird eine zwei-Phasen oder drei-Phasen Start
angewendet.
3.
AC und StartEingangssignale trennen.
Verifizieren des Aus-Wiederholungs Modus
Modus unten auswählen in Übereinstimmung mit dem aktuellen Fall. In den unten
angeführten Fällen wird vorausgesetzt, dass FunktionsModus = Strom. gewählt
worden ist.
Abschnitt 12
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