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Barco ClickShare CS-100 Installationshandbuch Seite 8

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Inhaltsverzeichnis

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aufgrund eines Verstoßes gegen diesen Artikel 8) bekannt werden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben, trivial oder offensichtlich ist. Sie
erklären sich damit einverstanden, vertrauliche Informationen ausschließlich gemäß dem genehmigten Zweck in dieser Vereinbarung zu
verwenden. Die genannten Verpflichtungen hinsichtlich der vertraulichen Behandlung von Informationen behalten auch nach Ablauf der
Softwarelizenz ihre Gültigkeit.
9. Laufzeit und Kündigung
9.1 Term. Die Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung beginnt (wie oben beschrieben) mit dem Datum Ihrer Annahme der Software (wobei
Sie anerkennen, dass die Nutzung der Software die Annahme einschließt), bis Sie die Software deaktivieren, die Nutzung des Geräts, auf
dem die Software zum ersten Mal installiert wurde, für den beabsichtigten Gebrauch einstellen oder der in der produktspezifischen EULA
festgelegte begrenzte Zeitraum abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt.
9.2 Termination. Sie können diese Lizenzvereinbarung jederzeit beenden, indem Sie alle Kopien der Software zerstören, die sich zum
gegebenen Zeitpunkt in Ihrem Besitz befinden, und alle Dokumentationen sowie zugehörigen Materialien zerstören oder an Barco oder
den Barco-Fachhändler zurückgeben, der sie Ihnen verkauft oder zur Verfügung gestellt hat. Barco kann diese Lizenzvereinbarung sofort
oder schrittweise in Übereinstimmung mit Artikel 6 kündigen, indem er Sie jederzeit darüber informiert, wenn ein Benutzer gegen eine der
Bedingungen der Lizenzvereinbarung verstößt.
9.3 Consequences of Termination. Alle mit der Nutzung der Software und dem Erwerb von Updates und Upgrades verbundenen
Rechte erlöschen, sobald die Lizenzvereinbarung beendet ist oder ausläuft. Die Kündigung oder das Erlöschen Ihrer Lizenz berechtigt
Sie nicht zu einer rückwirkenden Rückerstattung aktueller oder vergangener Zahlungen.
10. Sonstige relevante Bestimmungen
10.1 Personal Data. Unabhängig davon, ob Barco die Rolle des Verarbeiters personenbezogener Daten (wie in der produktspezifi-
schen EULA angegeben) übernimmt, bleiben Sie allein für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzgesetze und für die Umsetzung und
Aufrechterhaltung von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere für Komponenten, die Sie bereitstellen oder kontrollieren)
verantwortlich. Barco übernimmt keine Haftung für Daten, die nicht von Barco zur Verfügung gestellt werden, oder für die Nutzung der
Software außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs gemäß dieser Lizenzvereinbarung oder einem anwendbaren Datenverarbei-
tungsanhang.
10.2 Functional Information. Über die Software kann Barco technische Informationen zur (i) Funktionsweise sowie zur Funktiona-
lität der Produkte, die durch die Software verbunden sind, und/oder (ii) von Ihnen bereitgestellte oder durch Ihre Nutzung der Software
erzeugte Informationen („Funktionale Informationen") erfassen. Barco kann diese funktionalen Informationen verwenden, um Ihrem Un-
ternehmen Produkt- und Dienstleistungsangebote zu unterbreiten, sowie zu Analysezwecken, zur Entwicklung und Verbesserung von
Produkten und Dienstleistungen und/oder für den Zugriff Dritter auf diese funktionalen Informationen. Dies erfolgt auf der Grundlage von
Barcos legitimen Interesse der Marktbewertung, der Bewertung und Verbesserung der eignen Produkte sowie zu Forschungs- und Ent-
wicklungszwecken. Alle Kenntnisse, Erfindungen und Werke, die von Barco aus den funktionalen Informationen abgeleitet werden, sind
ausschließliches Eigentum von Barco.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Entire Agreement. Diese Lizenzvereinbarung ist die einzige Vereinbarung zwischen Ihnen und Barco für die Verwendung der
Software. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt alle anderen Mitteilungen, Absprachen oder Vereinbarungen, die wir vor dieser Lizenzverein-
barung getroffen haben (mit Ausnahme einer fortlaufenden Geheimhaltungsvereinbarung).
11.2 Notices. Kündigungen können auf gültige Weise über DRM und alternativ oder zusätzlich an die zuletzt bekannte Adresse der
Parteien zugestellt werden.
11.3 Severability. Diese Lizenzvereinbarung darf nicht ohne schriftliche, von den Parteien unterzeichnete Vereinbarung modifiziert,
ergänzt oder geändert werden. Sollte sich eine Bestimmung im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung als illegal, ungültig oder undurchführ-
bar herausstellen oder ein Gericht der zuständigen Gerichtsbarkeit dies in einer rechtskräftigen Entscheidung festlegen, so bleibt diese
Lizenzvereinbarung in vollem Umfang unter der Voraussetzung wirksam, dass eine derartige Bestimmung ab dem Datum der Entschei-
dung, oder zu einem früheren Zeitpunkt, als gestrichen gilt und durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt wird, die den Zweck
dieser Lizenzvereinbarung so genau wie möglich erfüllt.
11.4 Export. Sie erkennen an, dass diese Software den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften der US-amerikanischen Regierung oder
anderer Regierungen unterliegen kann. Sie verpflichten sich, alle geltenden internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die sich
auf die Software beziehen, einschließlich der Exportvorschriften der USA sowie Endbenutzer-, Endnutzungs- und Zielbeschränkungen,
die von der US-amerikanischen Regierung oder von anderen Regierungen auferlegt werden.
11.5 Survival. Die Bestimmungen der Artikel 3, 5, 6, 7, 8, 10 und 11 überdauern die Beendigung dieser Lizenzvereinbarung, unabhängig
von der Ursache. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Software nach Beendigung dieser Lizenzvereinbarung weiterhin genutzt werden
darf.
11.6 Assignment. Sie sind nicht berechtigt, diese Vereinbarung ganz oder teilweise ohne die Zustimmung von Barco an Dritte abzutre-
ten. Barco ist berechtigt, alle hierin genannten Verpflichtungen, denen Barco unterliegt, an Dritte und/oder an eine Tochtergesellschaft zu
übertragen.
11.7 Law and Jurisdiction. Die Auslegung, Gültigkeit und Einhaltung dieser Lizenzvereinbarung unterliegt in jeglicher Hinsicht belgi-
schem Recht, ungeachtet der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, die sich in jedweder Weise aus dieser Lizenzverein-
barung ergeben oder diese betreffen, unterliegen ausschließlich den Gerichten von Kortrijk, unbeschadet der Durchsetzungsbefugnisse
anderer Gerichte oder deren Urteil in einer anderen Gerichtsbarkeit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den

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