1.
Produktbeschreibung
1.1
Allgemeines
Druckluft ist eine vielseitig einsetzbare Energieform. Zur Erzeugung von Druckluft stehen
Ihnen je nach Anspruch und Anwendungsgebiet unterschiedliche Arten von Kompressoren
zur Auswahl. Mit dem Kompressor 3000/100/1 Pro haben Sie sich für einen fahrbaren,
ölgeschmierten Kolbenkompressor von ROWI entschieden. Als Druckluftquelle ist der
Kompressor dazu geeignet unterschiedliche Druckluftwerkzeuge zu betreiben. Eine hohe
Lebensdauer und zuverlässige Technik zeichnen dieses Gerät aus.
1.2
Typenschild und Kurzanweisung
Das Typenschild des Kompressors mit allen relevanten technischen Daten sowie eine Kurz-
anleitung mit den wichtigsten Hinweisen und Arbeitsschritten sind direkt auf dem Kessel
angebracht.
1.3
Anwendungsbereich und bestimmungsgemäße Verwendung
Der Kompressor 3000/100/1 Pro ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln gebaut. Dennoch können bei unsachgemäßer oder nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
bzw. Schäden am Gerät selbst und/oder an anderen Sachwerten entstehen.
Dieser ölgeschmierte Kolbenkompressor mit 2-Zylinder-Aggregat verfügt über einen hohen
Wirkungsgrad und besonders großes Kesselvolumen. Der Elektromotor ist über einen Keil-
riemen mit dem Kompressoraggregat verbunden. Der bewährte Keilriemenantrieb über
ein großes Laufrad sichert einen ruhigen und vibrationsarmen Lauf, sorgt für eine optimale
Kühlung und verhindert somit übermäßigen Verschleiß. Über den Ansaugfilter wird die
Umgebungsluft angesaugt und gereinigt. In den beiden Zylindern findet dann eine einstu-
fige Verdichtung der angesaugten Luft statt. Die verdichtete Luft strömt in den Druckbehälter
und steht nun für die Versorgung Ihres Druckluft-Werkzeuges zur Verfügung.
Dieser Kompressor ist ausschließlich zur Verdichtung von Luft bestimmt. Saugen Sie keine
brennbaren Gase und/oder Farb- und Staubnebel an. Der Kompressor ist für den ambi-
tionierten Heimwerker gedacht, sollte er gewerblich genutzt werden er einer Prüfung vor
Erstinbetriebnahme durch einen Sachverständigen. Diese Prüfung muss durch den Betreiber
veranlasst werden (gemäß BetrSichV §§17 Nr. 25).
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Das
Risiko trägt der Anwender. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählt auch das Beachten-
der Bedienungs- und Installationshinweise sowie die Einhaltung der Wartungsbedingungen.
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