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Geschwindigkeitsbegrenzung Mit Überholverbot; Geschwindigkeitsbegrenzung Mit Unbekannter Einschränkung; Verkehrszeichen-Assistent Einschalten - Mercedes-Benz V-Klasse Betriebsanleitung

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Fahrsysteme
224
anzeigen. Die tatsächlich vorhandenen Ver-
kehrszeichen haben immer Vorrang vor der
Anzeige des Verkehrszeichen-Assistenten.
Das System kann beeinträchtigt oder ohne
Funktion sein
bei schlechter Sicht, z. B. durch Schnee,
R
Regen, Nebel oder Gischt
bei Blendung, z. B. durch tief stehende Sonne
R
wenn die Frontscheibe im Bereich der Kamera
R
verschmutzt, beschlagen, beschädigt oder
verdeckt ist, z. B. durch einen Aufkleber
bei schlecht erkennbaren Verkehrszeichen,
R
z. B. durch Verschmutzung, Verdeckung oder
Schnee
bei unzureichender Beleuchtung der Ver-
R
kehrszeichen in der Nacht
bei mehrdeutigen Beschilderungen, z. B. Ver-
R
kehrszeichen in Baustellen oder benachbar-
ten Fahrspuren
bei fehlerhafter oder nicht aktueller Informa-
R
tion in der digitalen Straßenkarte des Naviga-
tionssystems.

Verkehrszeichen-Assistent einschalten

Sie können im Bordcomputer die Hinweisfunk-
tion des Verkehrszeichen-Assistenten einschal-
ten. Wenn Sie ein Verkehrszeichen passieren,
zeigt das Display die Verkehrsvorschriften
(Geschwindigkeitsbegrenzung und Überholver-
bot) für fünf Sekunden an. Danach erscheint
automatisch erneut das vorherige Menü.
Die Falschfahrwarnung bleibt auch dann aktiv,
wenn Sie die Hinweisfunktion des Verkehrszei-
chen-Assistenten ausschalten.
X
Hinweisfunktion des Verkehrszeichen-Assis-
tenten mit dem Bordcomputer einschalten
Y
(
Seite 264).
Anzeigen im Kombiinstrument
Verkehrszeichen anzeigen
X
Mit dem Bordcomputer die Funktion Assis-
tenzgrafik aufrufen (
X
Die Anzeige des Verkehrszeichen-Assisten-
ten wählen.
Erkannte Verkehrszeichen werden im Kombi-
instrument angezeigt.
Y
Seite 262).
Geschwindigkeitsbegrenzung mit Über-
holverbot
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 60 km/h : und ein Überholverbot ;.
Geschwindigkeitsbegrenzung mit unbe-
kannter Einschränkung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahr-
;
zeuge, für die die Einschränkung im Zusatz-
zeichen relevant ist
Zusatzzeichen für unbekannte Einschrän-
=
kung
Es gelten eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 80 km/h und eine Geschwindigkeitsbegren-
zung von 60 km/h mit einer unbekannten Ein-
schränkung.

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