1.2 HAUPTABMESSUNGEN.
1.3 FROSTSCHUTZ.
Mindesttemperatur -5°C. Der Heizkessel ist ab
Werk mit einer Frostschutzfunktion ausgestattet,
die die Pumpe und den Brenner aktiviert, sobald
die Temperatur des Systemwassers im Heizkessel
unter 4 °C sinkt.
Die Frostschutzfunktion ist nur wirksam, wenn:
• der Heizkessel ordnungsgemäß mit dem Gas-
und Stromanschluss verbunden ist;
• der Heizkessel ohne Unterbrechungen mit
Strom versorgt wird;
• der Heizkessel nicht ausgeschaltet ist;
• beim Heizkessel nicht die Brennersperre wegen
Fehlzündung aktiviert wurde (Abschnitt 2.6);
• keine wesentlichen Bauteile des Heizkessels
defekt sind.
Unter diesen Bedingungen ist der Heizkessel
bei Umgebungstemperaturen bis -5°C vor Frost
geschützt.
Mindesttemperatur -15°C. Wenn die Tempe-
ratur am Aufstellungsort unter -5 °C fällt und
die Gaszufuhr unterbrochen ist bzw. wenn beim
Heizkessel die Brennersperre aktiviert ist, kann
das Gerät einfrieren.
Befolgen Sie zur Vorbeugung vor Einfriergefahr
die folgenden Anweisungen:
• Schützen Sie den Heizkreis vor dem Einfrieren,
indem Sie ein hochwertiges, gesundheitlich
unbedenkliches Frostschutzmittel beimischen.
Die Anweisungen des Herstellers einer solchen
Flüssigkeit hinsichtlich des für die jeweilige
minimale Betriebstemperatur erforderlichen
Mengenanteils sind genauestens zu befolgen.
Es muss eine wässrige Lösung der Wasser-
gefährdungsklasse 2 (EN 1717:2002) herge-
stellt werden.
Die für die Herstellung des Heizrohrsystems in
GEBE-Heizkesseln verwendeten Werkstoffe sind
gegen Frostschutzmittel auf Ethylen- und Pro-
pylenglykol-Basis beständig (bei Einhaltung der
korrekten Mischverhältnisse).
Hinsichtlich Einsatzdauer und Entsorgung sind
die Herstellerangaben zu beachten.
• Schützen Sie die Kondensatfalle und die Pla-
tine vor dem Einfrieren. Entsprechendes Zu-
behör (Frostschutzset) ist auf Anfrage separat
erhältlich. Das Set besteht aus zwei elektrischen
Heizelementen, den erforderlichen Kabeln
und einem Regelthermostat (lesen Sie die dem
Zubehörset beiliegende Montageanleitung
sorgfältig durch).
Der Frostschutz des Heizkessels ist daher nur
gegeben, wenn:
• der Heizkessel ordnungsgemäß mit dem Gas-
und Stromanschluss verbunden ist und mit
Strom versorgt wird;
• die Komponenten des Frostschutzsets funk-
tionsfähig sind.
Unter diesen Bedingungen ist der Heizkessel bei
5
Legende
V - elektrischer Anschluss
G - Gasanschuss
SC - Kondensatablauf (minimal Ø 13 mm)
R - Heizung Rücklauf
M - Heizung Vorlauf
Höhe (mm)
Breite (mm)
Tiefe (mm)
843
442
ANSCHLÜSSE
GAS
HEIZUNG
G
RL
3/4"*
1" 1/2
Temperaturen bis -15 °C vor Frost geschützt.
Schäden, die aufgrund von Unterbrechungen der
Stromversorgung bzw. wegen Missachtung der
oben angeführten Anweisungen entstehen, sind
von der Garantie ausgeschlossen.
Anmerkung: Wenn der Heizkessel an Orten
montiert wird, wo die Temperatur unter 0°C
sinkt, müssen die Trinkwasser- und Heizungs-
rohre über eine Wärmeisolierung verfügen.
1.4 ANSCHLÜSSE.
Gasanschluss (Gerätekategorie II
Unsere Heizkessel sind für Methan (G20) und
Flüssiggas ausgelegt. Die Versorgungsrohre
müssen gleich oder größer sein, als der 3/4" G-
Heizkesselanschluss.
Vor dem Anschließen an das Gasnetz müssen
alle Brennstoffzuleitungen innen gründlich
gereinigt werden, um eventuelle Rückstände zu
beseitigen, die den Wirkungsgrad des Heizkes-
sels beeinträchtigen könnten. Außerdem muss
sichergestellt sein, dass das zugeführte Gas mit
der Angabe am Heizkessel übereinstimmt (sie-
he Datenschild am Gerät). Bei Abweichungen
muss das Gerät auf den Betrieb mit der anderen
Gassorte umgerüstet werden (siehe "Heizkessel
auf andere Gassorten umrüsten"). Der Staudruck
des zugeführten Gases (Methan oder Flüssiggas)
muss ebenfalls überprüft und an den Heizkessel
angepasst werden, da ein zu niedriger Druck
457
VL
1" 1/2
1-2
).
2H3P