15.5 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen in Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern
aufgestellt sind
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichts-
waagen
Bettenwaagen
Rollstuhlwaagen
MBB-M-BA-d-1314
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und
Gesundheitsämter behandelt (4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser (Eichgültigkeit nicht befristet) sind
Dialysestationen, Pflegeheime und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der
Heilkunde")
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
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