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Eichgültigkeitsdauer (Aktueller Stand In D) - KERN MTA Betriebsanleitung

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17.1 Eichgültigkeitsdauer (aktueller Stand in D)
Personenwaagen (inkl. Stuhl- und Rollstuhlwaagen) in
Krankenhäusern
Personenwaagen, soweit sie nicht in Krankenhäusern aufge-
stellt sind (z.B. Arztpraxen und Pflegeheimen)
Säuglingswaagen und mechanische Geburtsgewichtswaagen
Bettenwaagen
Waagen in Dialysestationen
Als Krankenhäuser werden auch Rehakliniken und Gesundheitsämter behandelt
(4 Jahre Eichgültigkeit)
Keine Krankenhäuser ( Eichgültigkeit unbefristet ) sind Dialysestationen, Pflegehei-
me und Arztpraxen.
(Angaben aus : „Die Eichverwaltung informiert, Waagen in der Heilkunde")
47
4 Jahre
unbefristet
4 Jahre
2 Jahre
unbefristet
MTA-M-BA-d-1730

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