Garantie
Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach den derzeit gülti-
gen gesetzlichen Bestimmungen übernommen.
Herstellergarantie
- Die Garantiezeit beginnt mit dem Datum des
Kaufbelegs und dauert grundsätzlich 2 Jahre
und bei privater Nutzung 3 Jahre.
- Garantieleistungen erfolgen nur dann, wenn
der zum Gerät gehörige Kaufbeleg vorgelegt
werden kann.
- Bei Änderungen am Gerät, die ohne aus-
drückliche Zustimmung des Herstellers vor-
genommen wurden, verfällt jeglicher Garantie-
anspruch.
- Für Defekte, die durch Reparaturen oder Ein-
griffe von nicht ermächtigten Personen oder
durch unsachgemäßen Gebrauch entstan-
den sind, entfällt ebenfalls der Garantiean-
spruch.
- Bei Garantieansprüchen ist sowohl die Serien-
nummer sowie die Artikelnummer zusammen
mit der Gerätebezeichnung und einer aussag-
kräftigen Fehlerbeschreibung anzugeben.
- Diese Garantie umfasst die Vergütung von
defekten Geräteteilen mit Ausnahme normaler
Verschleißerscheinungen.
Bei Beanstandungen ist das Gerät in der Original-
verpackung oder einer entsprechend geeigne-
ten Verpackung (ACHTUNG: Gefahr von
Transportschäden) unsere Service-Abteilung
einzuschicken.
Senden Sie das Gerät stets mit diesem ausgefüll-
ten Garantieschein ein.
Eventuell entstehende Beförderungskosten für
die Ein- und Rücksendung können von uns nicht
übernommen werden.
Außerhalb Deutschlands wenden Sie sich im
Falle eines Garantieanspruches bitte an Ihren
Fachhändler. Eine direkte Garantieabwicklung
mit unserem Servicecenter ist in diesem Fall nicht
möglich.
Inbetriebnahme am:
Stempel und Unterschrift des
autorisierten Elektroinstallateurs:
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Hinweise zur Entsorgung alter Elektro-
und Elektronikgeräte
(§ 9 Abs. 2 ElektroD i. V. § 100 Abs. 3)
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikgeräte dür-
fen gemäß europäischer Vorgabe (1) nicht
mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gege-
ben werden. Sie müssen getrennt erfasst
werden. Das Symbol der Abfalltonne auf Rä-
dern weist auf die Notwendigkeit der getrenn-
ten Sammlung hin.
- Helfen auch Sie mit beim Umweltschutz und
sorgen dafür, dieses Gerät, wenn Sie es nicht
mehr weiter nutzen wollen, in die hierfür vor-
gesehenen Systeme der Getrenntsammlung zu
geben.
- In Deutschland sind Sie gesetzlich (2) verpflich-
tet, ein Altgerät einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Die öffentlich rechtlichen Entsorgungs-
träger (Kommunen) haben hierzu Sammelstel-
len eingerichtet, an denen Altgeräte aus priva-
ten Haushalten ihres Gebietes für Sie kosten-
frei
entgegengenommen
Möglicherweise holen die rechtlichen
Entsorgungsträger die Altgeräte auch bei den
privaten Haushalten ab.
- Bitte informieren Sie sich über Ihren lokalen
Abfallkalender oder bei Ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet
zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten.
(1) Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Par-
laments und des Rates vom 27.Januar 2003
über Elektro- und Elektronik- Altgeräte.
(2) Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rück-
nahme und die umweltverträgliche Entsorgung
von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro-
und Elektronikgerätegesetz ElektroG) vom 16.
März 2005.
Service Adresse:
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Adofl-Weiß-Straße 43
35759 Driedorf, Germany
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