Techem Rauchwarnmelder basic – Bedienungsanleitung
Sichtprüfung
Um die Funktionalität der Rauchwarnmelder sicherzustellen, muss min-
destens einmal im Jahr (spätestens nach 15 Monaten) eine Sichtprüfung
durchgeführt werden. Dabei wird kontrolliert,
•
ob die Rauchwarnmelder noch an der Decke angebracht sind.
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ob ein Gehäuse beschädigt ist.
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ob Brandrauch die Rauchwarnmelder ungehindert erreichen kann.
Dies kann z. B. durch den nachträglichen Einbau von Raumteilern
oder sehr hohen Schränken/Regalen verhindert werden. Der Min-
destabstand zu Wänden, Einrichtungsgegenständen usw. muss 60 cm
betragen.
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ob es Nutzungsänderungen bei den einzelnen Räumen gibt. Mindest-
ausstattung: in Schlafräumen, Kinderzimmern und Zimmern/Fluren,
die hieraus als Fluchtwege dienen.
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ob Rauchwarnmelder stark verstaubt oder z. B. durch Spinnweben stark
verschmutzt sind. Die Raucheintrittsöffnungen müssen frei sein.
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ob nachträglich Leuchtstoffröhren, Kamine, Öfen, Klimaanlagen
und/oder Belüftungseinrichtungen in der Nähe der Rauchwarnmelder
eingebaut worden sind.
Bei Abweichungen wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an Ihren
Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung.
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