8.
Gewährleistung und
Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsan-
spruch zu erhalten, ist es erforderlich, dass
die
Rückspülung
Betriebsbedingungen erfolgt (siehe Kapitel
5.3.1).
Die DIN EN 13443-1 schreibt vor: „Mindes-
tens alle sechs Monate muss [...] rückge-
spült [...] werden."
JUDO empfiehlt jedoch, alle zwei Monate
eine Rückspülung vorzunehmen!
Um den Verfahrenserfolg auch nach der
Inbetriebnahme auf viele Jahre zu errei-
chen, ist eine regelmäßige Inspektion und
routinemäßige Wartung der Anlage uner-
lässlich. Im Haustechnikbereich ist dies
durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine
gute
Betriebsfunktion
Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen
Wartungsarbeiten und die Versorgung mit
Verbrauchsmaterial bzw. Verschleißmaterial
usw. durch das Fachhandwerk oder den
Werkskundendienst erfolgen.
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Gewährleistung und Wartung
nach
vorliegenden
auch
über
die
JUDO PROFI-QUICK CONNECTION