Gewährleistung und
Wartung
Um Ihren gesetzlichen Gewährleistungsanspruch zu erhalten,
ist es nach DIN 1988, Teil 8, erforderlich, dass die „...Rück-
spülung nach vorliegenden Betriebsbedingungen, spätestens
jedoch alle 2 Monate...„ erfolgt. Um den Verfahrenserfolg
auch nach der Inbetriebnahme auf viele Jahre zu erreichen, ist
eine regelmäßige Wartung der Anlage unerlässlich.
200 mm
Abb.1
Abb.3
Im Haustechnikbereich ist dies durch die DIN 1988, Teil 8
geregelt. Ein Wartungsvertrag sichert am besten eine gute
Betriebsfunktion auch über die Gewährleistungszeit hinaus.
Es ist anzustreben, dass die regelmäßigen Wartungsarbeiten
und die Versorgung mit Verbrauchsmaterial bzw. Verschleiß-
material usw. durch das Fachhandwerk oder den Werks-
kundendienst erfolgen.
Abb.2
20 mm
Abb.4
20 mm
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