• Das IRS ist kein Ersatz für einen Auffanggurt
DIN/EN 361.
• Das IRS ist zum Auffangen eines Absturzes
nicht geeignet. Ist die Gefahr eines Absturzes
oder freien Falles vorhanden, muss eine ge-
eignete Ausrüstung wie sie z.B. in der DIN
14800-17 Gerätesatz Absturzsicherung be-
schrieben ist, verwendet werden.
• Die Anwender des IRS müssen vor der ersten
Benutzung, nach Bedarf, mindestens jedoch
einmal jährlich im Sicheren Gebrauch des IRS-
Systems unterwiesen werden.
• Die Sitz- und Trageigenschaften müssen die
Funktionen der Feuerwehrschutzkleidung
und des IRS Systems gewährleisten.
• Die bestimmungsgemäße Verwendung ana-
log zur Verwendung des Feuerwehr Haltegur-
tes sind zu beachten. Diese wird unter ande-
rem in der FWDV 1 „Grundtätigkeiten – Lösch
und Hilfeleistungseinsatz" Kapitel 17 und 18
sowie in der BGI/GUV-I8651 „Sicherheit im
Feuerwehrdienst" Kap. C 13 beschrieben.
• Um das IRS System für diese Verfahren zu
nutzen, ist immer das Gesamtsystem inklusi-
ve der Selbstsicherungsschlinge FW/N anzu-
wenden.
• Werden bei der Prüfung vor dem Einsatz ge-
ringste Mängel an der PSA festgestellt, darf
diese PSA nicht mehr benutzt werden.
• Eine PSA Komponente, die Mängel aufweist,
darf nur in einer Vertragswerkstatt der Firma
BORNACK geprüft bzw. instand gesetzt wer-
den.
SICHERHEITSHINWEISE
SICHTPRÜFUNG
• Anseilschutz-Ausrüstung auf Vollständigkeit
prüfen. Sind alle Komponenten vorhanden?
• Sämtliche Nahtstellen sind unbeschädigt.
Textile Komponenten weisen keine sichtba-
ren oder zu ertastende Schäden auf.
• Beschlagteile, Ösen, Schnallen, Karabiner wei-
sen keine offensichtlichen Schäden auf und
sind nicht verbogen. Karabinerverschluss und
deren Sicherung sind funktionstüchtig.
• Nach dem letzten Einsatz wird das IRS durch
eine Sichtprüfung überprüft und einsatzbe-
reit bis zum nächsten Einsatz bereitgestellt.
FUNKTIONSPRÜFUNG
• Verschlossenes IRS durch Sichtprüfung und
kurzen Handzug auf sichere Funktion prüfen.
ANSCHLAGPUNKTE
Anschlagpunkte müssen ausreichende Festig-
keit, EN 795, aufweisen und sollten oberhalb
des Benutzers angebracht sein. Steht im Notfall
oder aus taktischen Gründen kein Anschlag-
punkt EN795 zur Verfügung, so ist ein geeigne-
ter, ausreichend tragfähiger Anschlagpunkt
durch eine schnelle, örtliche Gefährdungsbeur-
teilung auszuwählen.
KARABINERHAKEN
Achtung!
Gefahr durch Karabiner Querbelastung!
Gesonderte Gebrauchsanleitung Karabiner be-
achten!
Prüfung vor jedem Einsatz
unbedingt durchführen!
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