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Bornack IRS Gebrauchsanleitung Seite 11

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Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestim-
mungen besteht Lebensgefahr.
PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr be-
nutzen.
Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheits-Geräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen oder eine schriftlich von BOR-
NACK authorisierte Vertragswerkstatt. Dies
ist in der Prüfkarte zu dokumentieren.
Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
Die Anwendung dieser PSA ist nur trainierten
und erfahrenen Personen oder unter entspre-
chender Anleitung und Aufsicht gestattet
Trainierte und Erfahrene Personen im Sinne
dieser GAL müssen im Umgang mit PSA ge-
gen Absturz geübt sein, die sachgerechte An-
wendung, die Grenzen der Anwendung, die
möglichen Gefahren, die Möglichkeiten zur
Vermeidung dieser Gefahren und den Ret-
tungsplan kennen.
Gemäß den UVV ist für Nutzer von PSA, der
Kategorie 3, gegen Absturz eine theoretische
Schulung und praktisches Training erforder-
lich. Nutzen Sie hierzu die Schulungs- und
Ausbildungskompetenz der BORNACK Trai-
ningszentren – hotline@bornack.de
Vor der ersten Anwendung, im Besonderen
bei einer erstmaligen Einführung des IRS in
eine Feuerwehr, ist eine umfassende Unter-
weisung von Multiplikatoren / Feuerwehran-
gehörigen der jeweiligen Feuerwehren durch
BORNACK oder durch andere, von BORNACK
ausdrücklich zertifizierten Ausbildungsstellen
erforderlich.
Die umfassende Unterweisung der Multipli-
katoren / Feuerwehrangehörigen erfordert
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
mindestens 8 Unterrichtseinheiten.
Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zu-
stimmung von BORNACK verwendet werden
und darf die Funktion und Sicherheit der
Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
Mindestschutzausrüstung gem. FWDV 1 Kap.
2.1 ist zu tragen.
Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszu-
stand.
Gesundheitliche EInschränkungen können die
Sicherheit des benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
Der Anschlagpunkt für den Anseilschutz muss
ausreichende Festigkeit (EN 795) aufweisen
und richtig platziert sein. Anschlagpunkt
möglichst über Kopf wählen.
Steht im Notfall oder aus taktischen Gründen
kein Anschlagpunkt EN795 zur Verfügung, so
ist ein geeigneter, ausreichend tragfähiger
Anschlagpunkt durch eine schnelle, örtliche
Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.
Diese PSA ist nicht für den horizontalen Ein-
satz geprüft.
Kantenbeanspruchung stellt grundsätzlich
ein Risiko dar.
Anschlagpunkt möglichst hoch wählen.
PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder –funken, Zigarettenglut) sowie Che-
mikalien (Säuren, Laugen, Öle, ect.) und me-
chanischen Einflüssen (scharfe Kanten u.Ä.)
schützen.
Vor Arbeitsbeginn ist ein Notfallplan (Ret-
tungsplan) für die jeweilige Arbeitssituation
von der verantwortlichen Person festzulegen,
wie eine in den Anseilschutz gefallenen Per-
son sicher und kurzfristig aus der Hängesitu-
ation gerettet wird und einer Erste-Hilfe-Ver-
sorgung zugeführt wird. Das freie Hängen im
DE

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