•
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestim-
mungen besteht Lebensgefahr.
•
PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr be-
nutzen.
•
Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheits-Geräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen oder eine schriftlich von BOR-
NACK authorisierte Vertragswerkstatt. Dies
ist in der Prüfkarte zu dokumentieren.
•
Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
•
Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
•
Die Anwendung dieser PSA ist nur trainierten
und erfahrenen Personen oder unter entspre-
chender Anleitung und Aufsicht gestattet
•
Trainierte und Erfahrene Personen im Sinne
dieser GAL müssen im Umgang mit PSA ge-
gen Absturz geübt sein, die sachgerechte An-
wendung, die Grenzen der Anwendung, die
möglichen Gefahren, die Möglichkeiten zur
Vermeidung dieser Gefahren und den Ret-
tungsplan kennen.
•
Gemäß den UVV ist für Nutzer von PSA, der
Kategorie 3, gegen Absturz eine theoretische
Schulung und praktisches Training erforder-
lich. Nutzen Sie hierzu die Schulungs- und
Ausbildungskompetenz der BORNACK Trai-
ningszentren – hotline@bornack.de
•
Vor der ersten Anwendung, im Besonderen
bei einer erstmaligen Einführung des IRS in
eine Feuerwehr, ist eine umfassende Unter-
weisung von Multiplikatoren / Feuerwehran-
gehörigen der jeweiligen Feuerwehren durch
BORNACK oder durch andere, von BORNACK
ausdrücklich zertifizierten Ausbildungsstellen
erforderlich.
•
Die umfassende Unterweisung der Multipli-
katoren / Feuerwehrangehörigen erfordert
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
mindestens 8 Unterrichtseinheiten.
•
Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zu-
stimmung von BORNACK verwendet werden
und darf die Funktion und Sicherheit der
Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
•
Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
•
Mindestschutzausrüstung gem. FWDV 1 Kap.
2.1 ist zu tragen.
•
Einsatz nur bei optimalem Gesundheitszu-
stand.
•
Gesundheitliche EInschränkungen können die
Sicherheit des benutzers bei der Arbeit in Hö-
hen und Tiefen beeinträchtigen.
•
Der Anschlagpunkt für den Anseilschutz muss
ausreichende Festigkeit (EN 795) aufweisen
und richtig platziert sein. Anschlagpunkt
möglichst über Kopf wählen.
•
Steht im Notfall oder aus taktischen Gründen
kein Anschlagpunkt EN795 zur Verfügung, so
ist ein geeigneter, ausreichend tragfähiger
Anschlagpunkt durch eine schnelle, örtliche
Gefährdungsbeurteilung auszuwählen.
•
Diese PSA ist nicht für den horizontalen Ein-
satz geprüft.
•
Kantenbeanspruchung stellt grundsätzlich
ein Risiko dar.
•
Anschlagpunkt möglichst hoch wählen.
•
PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder –funken, Zigarettenglut) sowie Che-
mikalien (Säuren, Laugen, Öle, ect.) und me-
chanischen Einflüssen (scharfe Kanten u.Ä.)
schützen.
•
Vor Arbeitsbeginn ist ein Notfallplan (Ret-
tungsplan) für die jeweilige Arbeitssituation
von der verantwortlichen Person festzulegen,
wie eine in den Anseilschutz gefallenen Per-
son sicher und kurzfristig aus der Hängesitu-
ation gerettet wird und einer Erste-Hilfe-Ver-
sorgung zugeführt wird. Das freie Hängen im
DE