c) Wenn das modifizierte Programm bei Ausführung normalerweise Befehle
interaktiv liest, müssen Sie es während dem gebräuchlichsten
Ausführungsstart für eine derartig interaktive Verwendung veranlassen,
dass es eine Bekanntgabe ausdruckt oder anzeigt, welche einen
sachgemäßen Copyright-Hinweis sowie einen Hinweis enthält, dass es
keine Garantie gibt (oder andernfalls erklären, dass Sie eine Garantie
bereitstellen) und dass Benutzer das Programm gemäß dieser
Bedingungen weiter verteilen dürfen; zudem müssen Sie dem Benutzer
erklären, wie eine Kopie von dieser Lizenz angezeigt wird. (Ausnahme:
Wenn das Programm selber interaktiv ist, aber eine derartige Bekanntgabe
normalerweise nicht ausdruckt, wird von Ihrem auf das Programm
basierende Erzeunis nicht verlangt, eine Bekanntgabe auszudrucken.)
Diese Vorgaben treffen auf das modifizierte Erzeugnis als Ganzes zu. Wenn
identifizierbare Abschnitte des betreffenden Erzeugnisses nicht vom Programm
abgeleitet sind und sinnvoller Weise als unabhängige und separate
Erzeugnisse für sich selber betrachtet werden können, dann treffen diese
Lizenz und ihre Klauseln nicht auf diese betreffenden Abschnitte zu, wenn Sie
sie als separate Erzeugnisse verteilen. Wenn Sie jedoch dieselben Abschnitte
als Teil eines Ganzen verteilen, welches ein auf das Programm basierendes
Erzeugnis ist, dann muss die Verteilung des Ganzen gemäß den Klauseln
dieser Lizenz erfolgen, deren Zulassungen für andere Lizenznehmer sich auf
das Ganze erstrecken und demnach auf jeden einzelnen Teil, unabhängig
davon, wer ihn geschrieben hat.
Daher beabsichtigt dieser Absatz nicht, Rechte zu beanspruchen oder Ihre
Anrechte auf Erzeugnisse streitig zu machen, die gänzlich von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr wird beabsichtigt, von dem Recht zur Kontrolle
der Verteilung von abgeleiteten oder gemeinschaftlichen Erzeugnissen, die auf
das Programm basieren, Gebrauch zu machen.
Zusätzlich bringt die bloße Ansammlung eines anderen, nicht auf dem
Programm basierten Erzeugnisses mit dem Programm (oder ein auf dem
Programm basiertes Erzeugniss) auf einem Datenspeicherträger oder einem
Verteilungsträger das andere Erzeugnis nicht in den Gültigkeitsbereich dieser
Lizenz.
3. Sie dürfen das Programm (oder, gemäß Absatz 2, ein darauf basierendes
Erzeugnis) im Maschinencode oder in ausführbarer Form gemäß den Klauseln
der obiggenannten Absätze 1 und 2 kopieren und verteilen, vorausgesetzt,
dass auch einer der folgenden Gegenstände beigefügt wird:
a) Der komplette, entsprechende maschinenlesbare Quellcode, der gemäß
den Klauseln der obiggenannten Absätze 1 und 2 auf einem
Speicherdatenträger verteilt werden muss, der üblicherweise für die
Übertragung von Software verwendet wird; oder
b) Ein schriftliches Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig ist, die
Weitergabe einer kompletten, maschinenlesbaren Kopie eines entsprechenden
Quellcodes an eine Drittperson für eine Gebühr, deren Höhe nicht Ihre Kosten
für eine tatsächliche Verteilung der Quelle überschreitet, und die gemäß den
Klauseln der obiggenannten Absätze 1 und 2 auf einem Speicherdatenträger
verteilt werden muss, der üblicherweise für die Übertragung von Software
verwendet wird; oder,
c) Von Ihnen erhaltene Informationen über das Angebot, um den
entsprechenden Quellcode zu verteilen. (Diese Alternative ist nur für eine
nichtgewerbliche Verteilung zulässig und auch nur, wenn Sie das Programm in
Form eines Maschinencodes oder in ausführbarer Form gemäß dem
obiggenannten Unterabsatz b mit einem derartigen Angebot erhielten.)
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