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Allgemeine Garantieausschlüsse - Mercury Marine 40 jet Betriebsanleitung

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GARANTIEINFORMATIONEN
Bei Fragen bezüglich der Garantiedeckung kann der Vertragshändler Auskunft geben. Er beantwortet gerne alle
Fragen.
ALLGEMEINE GARANTIEAUSSCHLÜSSE
1.
Kleine Ein- und Nachstellungen, einschließlich Prüfung, Reinigung, Austausch oder Einstellung von
Zündkerzen, Zündungsteilen, Vergasern, Filtern, Riemen, Steuerungen und Prüfung von Schmiermitteln
bei normalen Wartungsarbeiten.
2.
Werksseitig installierte Jetantriebe - Die folgenden sind speziell von der Garantie ausgeschlossene Teile:
Jetantriebsimpeller und Jetantriebsverkleidung, die durch Aufprall oder Verschleiß beschädigt wurden
und Wasserschaden an den Antriebswellenlagern aufgrund unsachgemäßer Wartung.
3.
Durch
Vernachlässigung,
unsachgemäße Installation oder unsachgemäßen Service entstandene Schäden.
4.
Kosten für Kranen oder Abschleppen; Kosten, die durch einen aufgrund des Bootsdesigns zum Zugang
auf das Produkt erforderlichen notwendigen Ausbau und/oder Austausch von Bootstrennwänden oder
Material entstehen, alle anfallenden Transportkosten und/oder Anfahrtszeiten usw. Angemessener
Zugang zum Produkt muss gewährleistet sein, um Reparaturen unter der Garantie durchführen zu
können. Der Kunde muss das Produkt an einen Vertragshändler liefern.
5.
Vom Kunden geforderter Service, der über die Verpflichtungen unter der Garantie hinausgeht.
6.
Arbeiten, die nicht von einem Vertagshändler durchgeführt wurden, sind eventuell nur unter folgenden
Umständen von der Garantie abgedeckt: Notreparaturen (unter der Voraussetzung, dass sich kein
Vertragshändler in der Gegend befand, der die erforderliche Reparatur durchführen konnte oder der keine
Möglichkeiten zur Bergung etc. hat und eine vorherige Genehmigung vom Werk eingeholt wurde, dass
die Arbeit in der Werkstatt durchgeführt werden darf).
7.
Alle Neben- und/oder Folgeschäden (Lagerkosten, Telefon- oder Mietgebühren jeder Art,
Unannehmlichkeiten oder Zeit- oder Einkommensverlust) fallen zu Lasten des Besitzers.
8.
Verwendung anderer als Mercury Precision oder Quicksilver Teile bei der Durchführung von Reparaturen
im Rahmen der Garantie.
9.
Öle, Schmiermittel oder Flüssigkeiten, die zur normalen Wartung verwendet werden, fallen zu Lasten
des Kunden, es sei denn ein Auslaufen oder Verschmutzen derselben ist auf einen Produktdefekt
hinzuführen, der von der Garantie abgedeckt wird.
10. Teilnahme an oder Vorbereitung auf Rennen oder andere Wettbewerbe oder Betrieb mit einem
Rennunterteil.
11. Motorgeräusch deutet nicht unbedingt auf ein ernstes Motorproblem hin. Wenn die Diagnose einen
schweren internen Motorzustand ergibt, der einen Defekt verursachen könnte, muss die Ursache für das
Motorgeräusch im Rahmen der Garantie behoben werden.
12. Schäden am Unterteil oder Propeller, die durch den Aufprall auf ein Unterwasserobjekt entstanden sind,
gelten als Seefahrtsrisiko.
13. Eindringen von Wasser durch das Kraftstoffeinlass-, Lufteinlass- oder Abgassystem in den Motor.
14. Ausfall von Teilen durch mangelnde Kühlung, welche wiederum durch das Starten eines nicht in Wasser
befindlichen Motors, Fremdkörper, die die Einlassöffnungen verstopfen, einen zu hoch angebrachten
oder zu weit hochgetrimmten Motor verursacht wird.
15. Verwendung von Kraftstoffen und Schmiermitteln, die nicht für dieses Produkt geeignet sind. Siehe
Kapitel „Wartung".
16. Unsere Garantie deckt keine Schäden an unseren Produkten, die durch die Installation oder Verwendung
von Teilen und Zubehör entstanden sind, welche nicht von uns hergestellt oder verkauft werden. Ausfälle,
die nicht aufgrund der Verwendung solcher Teile oder Zubehörteile entstanden sind, werden von der
Garantie gedeckt, wenn sie in anderer Hinsicht die Garantiebedingungen für dieses Produkt erfüllen.
unterlassene
Wartung,
7
Unfall,
nicht
ordnungsgemäßen
Betrieb,

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